Commerzbank muss Fehlabbuchungen erstatten

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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 27.03.2015 entschieden, dass die Bank Kontobelastungen auf der Grundlage eines nie erteilten Abbuchungsauftrags zu Gunsten eines anderen Zahlungsempfängers umgehend wiedergutschreiben muss. Unsere Mandantin hatte Ende des Jahres 2011 ein Bestellformular des für unsaubere Geschäftsmethoden bekannten Dienstleisters Internet Online Media GmbH unterzeichnet. Nach Bemerken des Fehlers erklärte sie die Anfechtung und … Weiterlesen