Die Referenzkundenmasche ist eine gezielte Werbung mit der falschen Behauptung kostenfreier Leistungen oder ganz besonderen Vorzügen oder zumindest erheblichen Vergünstigungen als Werbepartner. Die Leistung werde im Wesentlichen kostenfrei erbracht, weil sie in der Werbung des Dienstleisters eingesetzt werde. Zunächst hatte die 50. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in der Beurteilung der gegen ein Grundurteil (Zwischenurteil) eingelegten Berufung noch die Auffassung vertreten, … Weiterlesen