Hinweis auf Verbraucherschlichtungsstelle obligatorisch

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nicht zu verwechseln mit der Angabe des EU Infoportals für Onlineshops (seit 01.01.2016 verpflichtend)!

Alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zum Stichtag 31.12.2016, die eine Homepage veröffentlichen oder AGB gegenüber Verbrauchern verwenden, müssen in den AGB und auch sonst leicht zugänglich darüber informieren,

  • ob Ihr Unternehmen bereit oder ggf. verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen
  • bei einer entsprechenden Bereitschaft oder Verpflichtung auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen (§ 36 VSBG).

Eine Verpflichtung, die Bereitschaft zur Schlichtung zu erklären, kann sich aus Regelungen der Branche oder einer Kammer- oder Verbandsmitgliedschaft (Handwerkskammer, Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte) ergeben.horse

Die Kosten der Schlichtung sollen die Unternehmen oder für die branchenspezifischen Schlichtungsstellen der Verband als Träger übernehmen. Es ist denkbar, dass Verbraucher einem Unternehmen, das im Streitfall nicht nur auf den Rechtsweg verweist, sondern auch eine Schichtung anbietet, mehr Vertrauen entgegenbringen.

Die Adressangaben sind vollständig anzugeben. Sie können im Zweifel die Post- und Internetadresse Adresse der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle verwenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de



Grenzüberschreitende Lieferungenaustrian flag österreichische Staatsflagge

Die Verpflichtung gilt auch für unsere Mandanten im Ausland, die nach Deutschland an Verbraucher Waren liefern oder Dienste erbringen (Sitzprivileg bei Verbrauchern). Die Schlichtungsstellen sind aber prinzipiell europaweit zuständig. Umgekehrt sollten alle Unternehmen, die ins Ausland liefern, auch auf die jeweiligen Schlichtungsstellen der Kundenstaaten hinweisen. So vermeiden Sie evtl. Abmahnrisiken sicher.


EU-weit schon gültig seit 01.01.2016:  Obligatorischer Hinweis mit Link zur EU-Streitschlichtungsstelle für Onlineshops

Zumindest im Impressum und evtl. unter den AGB und (falls möglich) auch am Ende des Bestellvorgangs müsste mit Link auf die EU-Streitschlichtungsplattform hingewiesen werden.

z.B. so:

Plattform der EU-Kommission zur Streitbeilegung bei Online-Käufen:  https://webgate.ec.europa.eu/odr

Dort können Interessenten ihre Sprache auswählen und Daten einreichen, um einen Schlichtungsvorgang in Gang zu setzen.

(Fehlende Angabe ist UWG-Verstoß:  LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016 – 14 O 21/16)

Worker delivering a parcel to young woman in a distribution warehouse: Franck Boston, www.Shutterstock.com

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