Wann hat die einfachste Form Sinn, hat sie auch Nachteile?
Es ist die Form der meisten Existenzgründer, aber auch die klassische Organisation des Unternehmens, das im Wesentlichen aus den Ideen und dem Handeln einer Person besteht. Meist läuft das Einzelunternehmen aber nicht unter dem Namen des Inhabers, sondern unter einem Kennzeichen, das mehr über die Produkte und Leistungen aussagt, als ein Familienname. Zahlreiche Handelsunternehmen, durchaus mit erheblichen Umsätzen, laufen so als einfaches Gewerbe ohne Eintragung. Dies ist zwar an sich nicht zulässig, sieht das Handelsrecht doch die Eintragung des Kaufmanns und die Bezeichnung des Einzelunternehmens mit „e.K.“ vor. Dies wird geduldet, die Finanzämter, die eine Bilanzierungspflicht überwachen und anordnen können, kümmern sich nicht um die Einhaltung der Eintragungspflichten beim Registergericht. Dadurch ist der „e.K.“, die eigentliche „Einzelfirma“ immer noch eine relative Seltenheit geblieben.
Sofern sich aus dem Unternehmen keine sonderlichen Risiken ergeben, ist das Einzelunternehmen eine aufwandsfreie, gut geeignete Rechtsform für den Einstieg. Außerdem macht bei Geschäftspartnern kein schlechtes Bild, wer zeigt dass er so hinter seinem Unternehmen stehen kann, dass er sich nicht hinter Haftungsbegrenzungen verstecken muss.