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Spezialisierte juristische Fachinformationen:
Aktuelle Reportagen zu den bei uns bearbeiteten Fällen zu den Unternehmen
Euroweb, Ramona, Webstyle, Maxclip, QuamTV, Internet Media Online:
„… Euroweb ist in letzter Zeit offenbar selbst häufiger auf Recht und Gesetz verwiesen worden. Inzwischen klagen bundesweit einige hundert Kunden gegen die Firmengruppe Euroweb, zu der auch die Firma Webstyle gehört. Der Nürnberger Anwalt Stefan Musiol, der allein 270 Kunden vertritt, bezeichnet die Geschäftspraktiken der Firmengruppe als „unseriös“ und „arglistige Täuschung“. Kunden würden im Verkaufsgespräch quasi kostenfreie Dienstleistungen versprochen, welche die Firma angeblich vor allem als Referenz nutzen wolle, für sie nach Unterzeichnung eines Vertrages dann aber doch mehrere tausend Euro verlange. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat darüber bereits zweimal berichtet. …weiterlesen bei Marcus Jauer, Frankfurter Allgemeine Zeitung Feuilleton
Stemico GmbH:
wichtige Gerichtsentscheidungen
Urteil des Landgerichts Meiningen zur Kündigungsabrechnung der Euroweb Internet GmbH (Abweisung 95%)
Die Euroweb Internet hat kürzlich durch ihren Pressesprecher verlauten lassen, dass eine Abwehr ihrer Forderungen für die Betroffenen nur zu „einem doppelten Schaden“ führt. Dies wurde jetzt durch ein neues Urteil des Landgerichts Meiningen erneut Lügen gestraft. (Urteil vom 21.03.2012 – Az. 2 O 744/11)
Wie andere Gerichte bemängeln auch die Thüringer Richter die Intransparenz der Kündigungsabrechnung. Insbesondere stellen sie aber auch erstmals einen klaren Widerspruch in der Kündigungsabrechnung zu nachweisbaren Tatsachen fest. Denn die Behauptung, es würden nur fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt, stellte der Beklagte in dem Verfahren mit den veröffentlichten Bilanzdaten des Unternehmens in Frage. Dort sind im Verhältnis zu den Personalkosten nur geringe Sozialabgaben ausgewiesen. Bei normalen Angestellten fallen rund 40 Prozent vom Bruttogehalt zwingend an – bei freien Mitarbeitern, die sich selbst versichern, nicht. Das Gericht bemerkte, dass die Euroweb Internet GmbH dazu keine nachvollziehbare Erklärung liefern konnte. Es stellte zudem fest, dass der Beklagte eine zumindest teilweise Auftragsvergabe an Dritte von dem Beklagten hinreichend nachgewiesen hat.
Mit diesem sehr ausführlich und klar begründeten Urteil vom 29.11.2011 in der Sache 91 O 81/11 wies das Landgericht Berlin die auf eine entsprechende Abrechnung gestützte Klage der Webstyle GmbH bis auf 5% der eingeklagten Summe (§ 649 S. 3 BGB) ab. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Webstyle die für eine hinreichende Kündigungsabrechnung geforderten Darlegungen zu der anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft angeblich angestellter Mitarbeiter so wörtlich nicht im Geringsten erbracht hat.
Das hier verklagte Unternehmen hatte die Kanzlei erst sehr spät beauftragt, was wegen Unsicherheit des vorher zuständigen Amtsgerichts Berlin mit dem eingeleiteten Urkundsprozess zunächst zu einer verwirrenden Serie von Versäumnis- und Vorbehaltsurteilen führte.
Webstyle hat die gegen das Urteil eingelegte Berufung, die weitere Widersprüche aufwarf, nach einem entsprechenden Hinweis des Kammergerichts zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Euroweb Internet GmbH hätte für die Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen ihre kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen darlegen und hierzu über die kalkulatorischen Grundlagen ihrer Abrechnung jedenfalls soviel vortragen müssen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht worden wäre. Dem sei durch die abstrakte Darstellung des in ihrem Geschäftsbetrieb durchschnittlich anfallenden Vertragsvolumens und die an die Zahl der mit der Bearbeitung dieser Verträge bei ihr beschäftigten Mitarbeiter geknüpfte Behauptung, durch die Kündigung eines Vertrages würden keine Aufwendungen erspart und keine Kapazitäten für anderweitigen Erwerb frei, weil ihre Mitarbeiter nicht durchgehend vollbeschäftigt seien, nicht genüge getan.
Das Landgericht München I weist nach erheblichen Widersprüchen im Vortrag der Euroweb Marketing, jetzt Internet Online Media GmbH die Klage vollständig ab. Entgegen ihrer vorherigen Behauptung musste Euroweb Marketing zugeben, dass vom „Budget“ des Kunden undefinerte Beträge abgezogen werden.
Informationen zum Internet-System-Vertrag und zum Bankabbuchungsverfahren
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Wichtige Hinweise:
Bitte bedenken Sie, dass allgemeine Informationen keine juristische Beratung im Einzelfall ersetzen können. Jeder Einzelfall erfordert besondere Maßnahmen. Insbesondere durch Eigenversuche oder ein untätiges Zuwarten können Sie Ihre Rechtsposition erheblich verschlechtern, so dass zumindest der Kosteneinsatz erheblich steigt.
Die günstigste anwaltliche Beratung ist eine frühzeitige.Die Kosten einer Erstberatung sind zudem gesetzlich begrenzt.
Lassen Sie sich auch nicht von gezielt irreführenden, angeblich „gut“ gemeinten „Rechtshinweisen“ des Gegners täuschen. Selbst angebliche Urteile, vor allem solche die keine Begründung des Gerichts enthalten, sind für Ihren Fall meistens ohne jede Aussagekraft. Selbst bei einem Anerkenntnis einer Partei weiß man nie, was hinter den Kulissen ausgehandelt wurde. Auch kleinste Abweichungen im Sachverhalt können schon zu einer völlig anderen rechtlichen Wertung führen.
Genauso, wie Sie Ihre Haare aus guten Gründen nicht selbst schneiden, sondern das dem Friseur überlassen oder Ihre Heizung besser nicht selbst reparieren dürfen Sie komplexe Rechtsfälle nicht dem Zufall überlassen. Das Ergebnis wäre nicht nur viel sinnlos verlorene Zeit, sondern auch viel unnötig verlorenes Geld.
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