Wer einen Onlineshop betreibt kann natürlich auch in das europäische Ausland versenden.
Der Shop muss aber rechtlich angepasst werden. Denn prinzipiell gilt, dass für einen Verbraucher, der in einem anderen Land bestellt, das Recht seines Wohnortes gilt.
Dies kann gegenüber der deutschen Regelung auch Vorteile für den Anbieter haben. So räumen viele EU-Länder nur ein Widerrufsrecht binnen 7 Tagen ein. Aber auch diese Regelungen werden sich nach der wieder erneuerten EU-Verbraucherschutzrichtlinie ändern, die ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen vorsieht.
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Manches ist aber auch strenger geregelt. So können in Frankreich keinerlei Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts auferlegt werden, was hierzulande begrenzt möglich ist.
Nach wie vor gibt es Produkte, die eine Zollabwicklung nötig machen, z.B. Mineralöle auch in kleinsten Mengen aufgrund der unterschiedlichen Mineralölsteuer.
Auch die Bestimmungen des Ziellandes zur Verpackungsentsorgung und Rücknahme von Altgeräten sind einzuhalten.
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