Webstyle GmbH Berlin nimmt Berufung vor dem Kammergericht zurück (23 U 229/11).
Der Senat des Kammergerichts gab der Berufung gegen die Klageabweisung des Landgerichts Berlin keine Erfolgsaussichten in einem Fall, bei dem Webstyle einen Kunden auf Zahlung verklagt. Der Gerichtsprozess hatte gleich zwei Mal Aufsehen erregt, nachdem die Gesellschaft zunächst behauptete, alle Internetpräsentationen nur mit fest angestellten Mitarbeitern zu erstellen, dann aber keine hatte. Zuletzt wurde entgegen den anders lautenden Angaben der Euroweb Internet GmbH behauptet, man nutze die Mitarbeiter der Euroweb Design GmbH exklusiv.
Die Bedeutung dieser Behauptungen hat folgenden Hintergrund: Die Fa. Webstyle suggeriert damit, sie habe keine Einsparungen aus der Vertragsbeendigung, denn die Mitarbeiter müssten ja sowieso bezahlt werden. Laut Bilanzen hat Webstyle aber 2009 nur einen einzigen Mitarbeiter und 2010 gar keinen mehr beschäftigt. Niemand konnte also dort in der angeblichen Festanstellung Webseiten erstellen. Daher verlor Webstyle auch den Prozess vor dem Landgericht Berlin.
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Doch Webstyle setzte noch einen drauf: Bei der Unwahrheit ertappt behauptete Webstyle in der Berufung beim Kammergericht Berlin, man habe im Jahr 2009 in Wirklichkeit exklusiv die Dienste der Euroweb Design GmbH und deren sämtlicher Mitarbeiter genutzt. Dazu wurde eine Vereinbarung vorgelegt, die just an dem Tag, dem 16.01.2009 abgeschlossen worden sein soll, als die Webstyle GmbH in Berlin (vormals Ramona Köln) entstanden war – ein bemerkenswertes Umzugstempo. Von der an diesem Tag noch aktuellen Bezeichnung Ramona ist in der mysteriösen Vereinbarung schon keine Rede mehr.
Dumm nur, dass die Konzernmutter Euroweb Internet GmbH in einem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf ebenfalls alle Mitarbeiter der Euroweb Design GmbH für 2009 – also gleichzeitig – exklusiv für sich reklamierte und zumindest ein Mitarbeiter öffentlich bestätigt hat, 2009 für beide Gesellschaften tätig gewesen zu sein. Beide Male sollte der Geschäftsführer Daniel Fratzscher als Zeuge aussagen. Diesen logisch ohne eine Falschaussage unmöglichen Spagat hat ihm zumindest die Webstyle GmbH erspart.
Kostenfrei erstellte Webseiten für 6.000 – 15.000 Euro
Webstyle vertreibt bekanntermaßen Internetseiten angeblich ohne Erstellungskosten. Aufgrund hoher Monatsbeträge summieren sich die Kosten für die normalen Standard-Präsentationen (Internet-System-Vertrag inkl. vier Jahren Hosting) auf 6.000,- Euro, mit Video bis 15.000,- Euro. Dabei ist aber die Nutzbarkeit der Inhalte noch auf 4 Jahre beschränkt, danach müsste in voller Höhe nochmal bezahlt werden – also ein gewaltiger Nachteil, weil eine Webseite sonst nach 4 Jahren auch günstig modernisiert und ohne relevante Kosten mindestens nochmals 4 Jahre weitergenutzt werden könnte.
Daher werden sonst marktüblich auch unbegrenzte Lizenzen auf individuelle Gestaltungen eingeräumt.
Landgericht Berlin hatte Kündigungsabrechnung als unzureichend und widersprüchlich zurückgewiesen
Mit dem Urteil vom 29.11.2011 mit Az. 91 O 81/11 hatte das Landgericht Berlin die Klage der Webstyle GmbH bis auf 5% der eingeklagten Summe (§ 649 S. 3 BGB) abgewiesen. Das Gericht war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass Webstyle die für eine hinreichende Kündigungsabrechnung geforderten Darlegungen zu der anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft angeblich angestellter Mitarbeiter so wörtlich „nicht im Geringsten“ erbracht hat. Zudem konnte das Landgericht die falschen Behauptungen zu eigenen Arbeitskräften nicht nachvollziehen, was es im Urteil klar zum Ausdruck gebracht hatte.
Das Kammergericht hatte Webstyle bereits die Rücknahme der Berufung nahe gelegt.
Autor: RA Stefan Musiol