Klage der Euroweb Internet GmbH zu 95 % abgewiesen
Die Euroweb Internet hat kürzlich durch ihren Pressesprecher verlauten lassen, dass eine Abwehr ihrer Forderungen für die Betroffenen nur zu „einem doppelten Schaden“ führt. Dies wurde jetzt durch ein neues Urteil des Landgerichts Meiningen erneut Lügen gestraft. (Urteil vom 21.03.2012 – Az. 2 O 744/11)
Wie andere Gerichte bemängeln auch die Thüringer Richter die Intransparenz der Kündigungsabrechnung. Insbesondere stellen sie aber auch erstmals einen klaren Widerspruch in der Kündigungsabrechnung zu nachweisbaren Tatsachen fest. Denn die Behauptung, es würden nur fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt, stellte der Beklagte in dem Verfahren mit den veröffentlichten Bilanzdaten des Unternehmens in Frage. Dort sind im Verhältnis zu den Personalkosten nur geringe Sozialabgaben ausgewiesen. Bei normalen Angestellten fallen rund 40 Prozent vom Bruttogehalt zwingend an – bei freien Mitarbeitern, die sich selbst versichern, nicht.
Das Gericht bemerkte, dass die Euroweb Internet GmbH dazu keine nachvollziehbare Erklärung liefern konnte. Es stellte zudem fest, dass der Beklagte eine zumindest teilweise Auftragsvergabe an Dritte von dem Beklagten hinreichend nachgewiesen hat.