30. September 2024 letzte Frist Schlussabrechnung Coronahilfen (Novemberhilfe / Dezemberhilfe)
Wird die Schlussabrechnung nicht bis Montag 30.09.2024 übermittelt, sind die Überbrückungshilfen vollständig zurückzuzahlen. Wie der Antrag, muss auch die Schlussabrechnung durch den sogenannten "prüfenden Dritten", also meist Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung des Unternehmens eingereicht werden. Wichtig: Die Schlussabrechnung muss für alle Hilfspakete einheitlich durch eine Stelle erstellt und übermittelt werden.von RA Stefan Musiol Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Abrechnungen ... Weiterlesen