Die Wahl der passenden Gesellschaftsform
Die richtige Auswahl der Gesellschaftsform ist keine „Formsache“
Denn die Gesellschaftsform bestimmt mit der genauen Struktur von Rechten und Verantwortlichkeiten auch entscheidend die Geschäftsabläufe. Wer hier den erstbesten Formularvertrag wählt und ohne genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen eine Gesellschaftsform „aus dem Bauch“ oder etwa nur aus steuerlichen Gründen wählt, nimmt Hindernisse und Gefahren für das Unternehmen in Kauf.
Um das Unternehmen in der praktischen Tätigkeit nicht zu behindern, werden in diesen Fällen die unpassenden und lästigen Bestimmungen der Satzung ignoriert, oder – wie immer noch zu häufig bei der GbR – man stellt erst gar keine auf.
Dies führt dazu, dass sich das Unternehmen in rechtlich unsicheren Bereichen auf Glatteis bewegt. Steuerlich günstiger Vertrag hin oder her: Werden Bestimmungen im Unternehmen nicht „gelebt“ verfallen sie. Dann weiß niemand mehr, was eigentlich gelten soll – auch das Finanzamt nicht. Der Steuerprüfer wird sich mit erheblichen Abweichungen von den Vorgaben der Satzung an der Ermittlung der tatsächlichen Umstände orientieren.
Fazit:
Die Form muss sich nach den tatsächlichen Abläufen richten – nicht umgekehrt. Fangen Sie erst gar nicht an zu überlegen, wie Sie Ihr Unternehmen bestmöglich an eine Gesellschaftsform anpassen.
Am Beginn sollte die Überlegung stehen, wie sich das Unternehmen optimal organisieren kann (wie groß ist die Haftung, sollen Investoren angeworben werden, gibt es gute Berater für einen Aufsichtsrat, …). Dann wählen Sie aus den Vorgaben diejenige Form aus, die am besten passt.
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