Ein Hersteller hochwertiger Kosmetik darf nach dem Urteil seinen Vertriebspartnern die Nutzung der Verkaufsplattform Ebay im Network-Marketing-Vertrieb vertraglich untersagen (z.B. in den Vertragshändler-AGB oder Formularverträgen) Die Entscheidung schafft noch mehr Handlungsspielräume vor allem für Network-Marketing-Vertriebe: Der EuGH hatte Ende letzten Jahres bereits ein entsprechendes Verbot von Plattformen wie Ebay und Amazon gegenüber Vertragshändlern beim Vertrieb von Luxusgütern erlaubt. Das Hamburger Gericht bezog … Weiterlesen