Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.10.2016 entschieden, dass dem Verkäufer ein Ersatz für die Verschlechterung und den Gebrauch eines online bestellten Katalysators nach Ausübung des Widerrufsrechts zu leisten ist. Das Gerät war nach Bestellung eingebaut und eine Probefahrt durchgeführt worden. Weil der Käufer eine schlechtere Motorleistung wahrnahm, widerrief er seine Bestellung und sendete den wieder ausgebauten Kat zurück. … Weiterlesen