Geschäfte rechtssicher abschließen
unnötige Vertragsrisiken und finanzielle Schäden vermeiden
Die meisten Unfälle passieren immer noch am Schreibtisch – aber ganz unnötig
Leider unterschreiben Unternehmer und deren Vertreter immer noch täglich bindende Vereinbarungen ohne die Bedeutung der Vertragstexte ausreichend zu kennen. Nur durch Kenntnis der Inhalte und ihrer Bedeutung lassen sich aber Folgen der Regelungen und die Vertragsrisiken im Streitfall überhaupt abschätzen und unternehmerisch kalkulieren. Zudem gehen Unternehmen langfristige Bindungen und damit erhebliche finanzielle Risiken ein, ohne sie zu kennen – eine Zeitbombe. Denn meist gibt es weder eine Rücktritts- noch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Viele Unternehmer glauben auch noch, sie hätten ein Widerrufsrecht. Das gilt aber nur, wenn man als Verbraucher Ware von zu Hause bestellt oder von ungebetenen Vertretern zu Hause zwecks „Kaltakquise“ aufgesucht wird.
Daher resultieren die meisten Verlustgeschäfte nicht auf Rechenfehlern im fachlich beherrschten Kerngeschäft, sondern aus nicht kalkulierten, in AGB versteckten Zusatzaufwendungen.
Dies gilt auch für Lieferanten: Sie müssen Haftungserweiterungen in einbezogenen Besteller-AGB entweder einkalkulieren oder an die Versicherung weitergeben und dann die höhere Prämie einkalkulieren.
Kurz gesagt: wer die Verbindlichkeiten nicht kennt, kann logischer Weise auch keinen Preis kalkulieren.
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Hinweise zur sicheren KontaktaufnahmeEin „Geschäftspartner“ der die rechtliche Prüfung verhindern will – beispielsweise durch künstlichen Zeitdruck – , kann offensichtlich keine guten Absichten verfolgen. Das gilt insbesondere bei Kaltakquise . Unseriöse Anbieter schaffen es dennoch immer wieder, unachtsame Kunden für ihre teuren Vertragsfallen und Knebelverträge zu finden. Nur Abzocker und Betrüger haben solche Methoden nötig.
Denn dafür ist immer Zeit. Zumindest die Einschätzung, welche Risiken theoretisch bestehen können, ist durch einen erfahrenen Juristen binnen Minuten bis wenigen Stunden bei umfangreichen Vertragswerken möglich. Der im Verhältnis geringe zeitliche und finanzielle Aufwand für die anwaltliche Begleitung in Vertragsverhandlungen und zur Vertragsprüfung steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Risiken.
Pacta sunt servanda – inde experto probanda
Wegen des zur Rechtssicherheit bestehenden (fast heiligen) Grundsatzes des Zivilrechts, dass Verträge einzuhalten sind, können unbeabsichtigte Verpflichtungen aus den unterzeichneten Dokumenten als wesentliche Vertragsrisiken zu hohen, wenn nicht existenziellen finanziellen Schäden führen. Das Grundprinzip aus dem römischen Recht bewirkt die Bindung an eine Vertragserklärung und damit Verlässlichkeit für die andere Partei. Die Freiheit und Selbstverantwortung zwingt Parteien zu einer genauen Prüfung der vorgesehenen Pflichten, Kosten und einer genauen Abschätzung des Nutzens in Relation zu den nach dem Vertragstext errechneten Gesamtkosten.
Daher führt kein Weg an einer professionellen Erstellung eigener Vertragsangebote und der professionellen Prüfung von eingehenden Angeboten der Geschäftspartner durch Experten vorbei.
Kein Verbraucherschutz – auch nicht bei Gründungsgeschäften!
Nach der klaren Vorgabe des BGH gilt kein Verbraucherschutz für unternehmerische Geschäfte – selbst wenn das Unternehmen noch gar nicht gegründet wurde. So entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Anmietung von Geschäftsräumen vor Gründung für das beabsichtigte Unternehmen kein Verbrauchergeschäft ist – egal ob das Unternehmen später tatsächlich gegründet wird.
Für alle Unternehmen, aber auch für Existenzgründer gibt es auch nur eine sehr eingeschränkte gesetzliche Korrektur bei unfairen AGB oder außerordentlich benachteiligenden Formularverträgen.
Nach der Unterschrift gibt es kein zurück – vor allem kein gesetzliches Widerrufsrecht für geschäftliche Bestellungen durch Unternehmer!
Leider führt gerade die fehlende Erfahrung bei Existenzgründern zur falschen Einschätzung von Vertragsrisiken. Manche stürzen sich über Jahre bindend in komplexe Leasingvertragskonstruktionen – mit existenzbedrohlichen bis existenzvernichtenden Folgen.
Schafft blindes Vertrauen „Gegenvertrauen“ ?
– nach der Erfahrung eindeutig nicht.
Insbesondere gegenüber ihren Großkunden sind mittelständische Unternehmer geneigt, die standardmäßig vorgegebenen Rahmenverträge und/oder AGB ungeprüft oder sogar u n g e l e s e n zu akzeptieren – „Hauptsache man ist im Geschäft“
Wer Vertragsentwürfe kompetent beratener und vertretener Unternehmen ungesehen und selbst bei benachteiligenden Klauseln unwidersprochen oder gar ungeprüft „auf Risiko schluckt“, riskiert nicht nur Geld sondern auch, „das Gesicht zu verlieren“. Verträge dienen nicht der Benachteiligung des Vertragspartners, sondern als Grundlage fairer Regelungen für eventuell auftretende Probleme.
Mit der konstruktiven Diskussion der Vertragsinhalte und auch mal einer klaren Verweigerung unfairer Klauseln verschafft man sich dagegen Achtung bei dem übermächtigen Kunden. Der Anbieter beweist Kompetenz in Rechtsfragen und echtes Interesse an einer fairen und dauerhaften Zusammenarbeit.
Mir haben Einkaufsabteilungen und die kooperierenden Rechtsabteilungen namhafter Großunternehmen schon mehrfach bestätigt, dass ein „unterwürfiges“ und unkritisches Verhalten des Anbieters sogar deren Misstrauen in die Absichten des Anbieters und dessen Bonität erregt. Dies ist auch nachvollziehbar. Nur wer es dringend nötig hat, greift nach jedem Auftrag und fährt mit vollem Risiko.
Der Mustervertrag oder kopierte AGB – eine tickende Zeitbombe
Ebenso gefährlich ist die Anwendung perfekt ausgearbeiteter, aber im konkreten Fall unpassender Mustervereinbarungen. Selbst kopierte AGB gegenüber Verbrauchern zu verwenden, ist eine sehr riskante Methode, um Kosten zu „sparen“. Denn unpassende und unwirksame Regelungen können bei rechtswidriger Benachteiligung von Verbraucherschutzorganisationen oder Mitbewerbern teuer abgemahnt werden. Außerdem sind sie wie auch unverständlich im „Juristendeutsch“ geschriebene Textwüsten völlig nutzlos und behindern nur den Geschäftsbetrieb. Interessenten können abgeschreckt werden.
Die damit nur scheinbar „geregelte“ Vertragsbeziehung geht in aller Regel vollständig an der Vorstellung der Vertragsparteien und den tatsächlichen Abläufen vorbei.
Insbesondere lassen sich Unternehmen nicht in Gesellschafts-Mustersatzungen aus der Schublade des Steuerberaters „pressen“.
Derartige Vertragsmuster sind mangels individueller Anpassung nicht in der Lage, klare Regelungen für mögliche Problemfälle zu schaffen und verschärfen Probleme und Auseinandersetzungen der Vertragsparteien (Gesellschafter/Geschäftsführer), anstatt die Grundlage für konstruktive Lösungen zu schaffen.
Präsentieren Sie das Kleingedruckte groß – und vor allem verständlich – und schaffen Sie so Vertrauen zum Nutzen Ihrer Kundenbeziehungen
Nicht die anwaltliche Begleitung bei Vertragsschluss ist teuer – sondern die verspätete anwaltliche Unterstützung.
Nach wie vor ist es möglich, ein Unternehmen mit einer Unterschrift zu ruinieren. Eine den Risiken angepasste Prüfung ist daher für jede Vertrag geboten.
Die Schäden bei Dauerverträgen, die nur zu Zahlungen von einigen hundert Euro pro Monat verpflichten, können sich bei einem Kündigungsausschluss über Jahre auf fünfstellige Kosten summieren.
Es empfiehlt sich also, zumindest die angegebenen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten genau zu analysieren und den Taschenrechner zu bemühen. So lassen sich vorgeblich „günstigere“ Angebote schnell als teure Knebelung entlarven.
Gerade in Bezug auf Dienstleister und Zulieferer sollte man nicht zögern, unklare AGB zu streichen oder ganz abzulehnen, oder eben eigene Regeln vorzugeben.
Denn nach wie vor gilt auch: Wer zahlt, schafft an!