Verpackungs-Registrierungen dringend prüfen, um hohe Bußgelder zu vermeiden: Änderungen im Verpackungsgesetz nach dem 30.06.2022
Ab 01.07. tritt bereits eine Ausweitung der Registrierungspflicht auch für noch ungenutzt verkaufte Verpackungen, wie Pizzakartons, etc.
Außerdem haften auch Onlinehändler und Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistungsunternehmen.
von RA Stefan Musiol
Zudem können Marktplatzbetreiber und Dienstleistungsunternehmen, die von der Neuregelung betroffen sind, dort prüfen, ob die Verpackungen der Kunden registriert wurden.
Die Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern verfolgt wird.
Wer sich die Registrierung „spart“, handelt auch wettbewerbsrechtswidrig und kann durch Mitbewerber
Denn das Verpackungsgesetz ist eine Marktverhaltensregel gemäß § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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