Markenschutz für Startups

RASMMarken und Marketing, Unternehmensstrategie

Frau auf Schachbrett mit Markensymbolen - Markenstrategie Plagiatsvermeidung

Marken sind das günstigste und gleichzeitig wichtigste Schutzrecht für Startups und trotzdem verzichten erstaunlich viele bei der Unternehmensgründung darauf und verpassen so aus Kostenangst Zukunftschancen

Wer die Grundregeln nicht kennt, macht Fehler. Die merkt man erst Monate später. Dann wird es teuer.

von Marcella Mattulat, RA Stefan Musiol

Das Wichtigste zum Markenschutz für Startups in Kürze


Eine Markenanmeldung beginn mit Amtsgebühren von 290 € (D) und ist einer der günstigsten Schutzrechte im deutschen Recht


Handelsregistereintrag und Domain schützen die Unternehmensbezeichnung zunächst allenfalls passiv. Diese Verwendung der Bezeichnung kann schon Rechte aus eingetragenen Marken verletzen.


Wer zuerst anmeldet, gewinnt. Nicht wer zuerst am Markt ist.


Eine Marke lässt sich nachträglich nicht erweitern.


Massenanmelder gestalten oft einfallslose Registeranmeldungen ohne Risiko, dafür mit geringem, rein passivem Schutz


Markenpuzzle Silvia Antunes / www.shutterstock.com

Das Prioritätsprinzip: Nicht wer zuerst am Markt ist hat Vorrang
– sondern wer zuerst anmeldet


Das Markenrecht kennt bei Unternehmenskennzeichen und Produktkennzeichen nur ein passives Bestandsrecht bei ununterbrochender Nutzung und nur im engen lokalen Umfeld. Daraus ergibt sich keinerlei Rechtssicherheit.
Aber die Nutzung als Kennzeichen kann jederzeit ältere Rechte aus nationalen oder europäischen Marken verletzen.

Beim Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip gemäß § 6 Abs. 1 MarkenG:

Wer zuerst beim Amt anmeldet, hat im Kollisionsfall den besseren Rang. Nicht wer das bessere Produkt hat. Nicht wer die längere Unternehmensgeschichte vorweisen kann. Nicht wer bereits Monate am Markt aktiv ist.
Die Konsequenz wird regelmäßig unterschätzt: Wer die Anmeldung aufschiebt, riskiert, dass ein Dritter denselben oder einen verwechslungsfähig ähnlichen Namen früher einträgt und dann Unterlassungsansprüche geltend macht. Im schlimmsten Fall bedeutet das vollständiges Rebranding: neue Domain, neues Logo, neue Geschäftsausstattung. Die Kosten dafür bewegen sich bei einem am Markt etablierten Unternehmen schnell im mittleren fünfstelligen Bereich.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund:

Prioritätsprinzip § 6 Abs. 1 MarkenG regelt den Rang kollidierender Marken nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Entscheidend ist das Datum der Einreichung beim DPMA und nicht die tatsächliche Nutzung im Markt.

Wer den Schutzbereich nachträglich „erweitern“ will, zahlt doppelt und verliert trotzdem

„Können wir das später noch ergänzen?“ Diese Frage wird in Erstberatungen fast wöchentlich gestellt. Die Antwort lautet jedes Mal gleich: Nein.

Eine eingetragene Marke lässt sich nicht erweitern. Wer neue Produkte oder Dienstleistungen schützen möchte, muss eine zweite Marke anmelden. Das heißt neue Anmeldegebühren, ein jüngeres Prioritätsdatum und dauerhaft doppelte Verlängerungsgebühren nach jeweils zehn Jahren.

Wer stattdessen die alte Marke durch eine neue ersetzt, verliert sämtlichen Prioritätsschutz, den sie über ihre Laufzeit aufgebaut hat. Denn eine Marke wird mit zunehmendem Alter stärker, nicht schwächer. Je länger das Anmeldedatum zurückliegt, desto schwerer ist die Marke angreifbar. Dieser Vorteil lässt sich nicht rückwirkend wiederherstellen. Aus zwei halben Marken wird keine ganze mit umfassendem Schutz.

„Eine Marke ist für ein Unternehmen wie der eigene Name für eine Person. Sie soll ein Leben lang halten und von Anfang an für alles stehen, was aufgebaut wird.“

Eine Google-Suche ist keine Markenrecherche


Besonders folgenreich ist der verbreitete Verzicht auf eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung. Eine Suche im Internet zeigt, ob ein Name öffentlich in Gebrauch ist, aber nicht, ob er im Markenregister geschützt ist. Die rechtlich relevante Recherche prüft das DPMA-Register und das EUIPO für EU-Marken auf identische und verwechslungsfähig ähnliche Zeichen für ähnliche Waren und Dienstleistungen.
Wer diesen Schritt überspringt, erfährt die Konsequenzen häufig erst Monate nach der eigenen Anmeldung, wenn der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch erhebt. Dann sind nicht nur die Anmeldegebühren verloren. Es drohen Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen, die regelmäßig bei mehreren tausend Euro beginnen, zuzüglich der Kosten für das Widerspruchsverfahren selbst.


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Die Auswahl der Nizzaklassen und der Bezeichnungen für Produkte / Dienste:

Keine Formalie, sondern strategische Entscheidung, die den Schutzbereich bestimmt:

Die Nizza-Klassifikation unterteilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen. Wer zu wenige oder die falschen Klassen wählt, erhält einen Schutz, der das tatsächliche Geschäftsmodell nicht abdeckt und bemerkt das erst, wenn er gegen einen Konkurrenten vorgehen will und scheitert. Wer zu viele Klassen wählt, zahlt unnötige Gebühren und riskiert nach fünf Jahren die Löschung wegen Nichtbenutzung gemäß § 49 MarkenG.




verwässernde Marke

„10.000 Marken angemeldet, zum Pauschalpreis“ – ein Warnsignal

Vorsicht mit Dienstleistern für Massenanmeldungen ohne individuelle Prüfung.

Das Ergebnis: formale Eintragung, minimaler Schutz. Typische Fehler sind falsche Markentypen, zu enge Klassenwahl und Bezeichnungen mit hoher Verwässerungsgefahr.

In der Beratungspraxis begegnen wir regelmäßig Mandanten, die ihre Marke über Massenanbieter zum Pauschalpreis angemeldet haben.

Das 08/15-Ergebnis ist fast immer dasselbe:
● Produktname und Firmenname kombiniert eingetragen: Das führt zu minimalem Schutzbereich und kaum mehr als passive Abwehrwirkung.
● Eine Wort-Bild-Marke gewählt, obwohl eine kreative Wortmarke deutlich schutzstärker gewesen wäre.
● Beschreibende Füllwörter im Markennamen, die den Schutzbereich so weit einschränken, dass er im Ernstfall kaum trägt.

Das Ergebnis ist eine formal eingetragene Marke, die im Ernstfall kaum durchsetzbar ist. Der Preis für die Anmeldung war günstig. Der Preis für die Schutzlücke ist es nicht.


123recht.de Markenentstehung, Markenschutz, Markenrechte - Was Sie über eine Marke wissen müssen

Was eine Marke tatsächlich leistet und was dabei häufig übersehen wird.


Viele Gründer verstehen die Marke primär als Schutz gegen Nachahmung. Das ist richtig, aber unvollständig.

Denn die Markenstrategie ist tatsächlich eine Lebensversicherung für das Unternehmen und seine Produkte, weil sie den gesamten Marktauftritt aktiv und passiv absichert.

  • Die Marke ist die Identität des Unternehmens und stellt es begrifflich / grafisch in Kurzform dar.
  • Auch ein kreativer Slogan wie „feel the taste of happiness“ kann als Marke geschützt werden.
  • Eine starke eingetragene Marke schafft Wiedererkennung und Kundenbindung. Sie ist ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen aufbaut, und der sichtbarste Ausdruck der Unternehmens- und Produktphilosophie.
  • Vor allem aber ist sie ein bilanzierbarer Vermögenswert: Bei Investorenrunden, Unternehmensverkäufen oder Lizenzvereinbarungen wird der Markenwert als eigenständiger Posten bewertet und verhandelt. Ohne eingetragene Marke fehlt diese Grundlage und damit möglicherweise ein erheblicher Teil des Unternehmenswertes.
  • Der Markenschutz gilt nach Eintragung zunächst für zehn Jahre und ist danach unbegrenzt verlängerbar.
  • Gemessen an dem, was auf dem Spiel steht, sind oft nicht mehr als 500 Euro für die Erstanmeldung eine der wenigen Investitionen in der Gründungsphase, bei der das Verhältnis von Kosten zu Risiko eindeutig ist – vorausgesetzt, die Anmeldung wird einmal richtig und zukunftssicher gemacht.

Deswegen ist der Markenschutz für Startups auch essenziell, und besonders für sie. Marken sind die günstigste und gleichzeitig wichtigste Absicherung des Unternehmensaufbaus.


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