Häufig verkannt wird die so einfach wie die GbR zu begründende Außenhaftung gegenüber Dritten. Dadurch ist es möglich, an einer GbR im Außenverhältnis beteiligt zu sein und zu haften, ohne es überhaupt zu wissen. Denn eine GbR kann mündlich begründet werden und für Dritte scheinbar, aber eben wirksam bestehen. Dieses Problem wird regelmäßig dann akut, wenn sich ein Gesellschafter im Innenverhältnis kündigt, es aber unterlässt, die Geschäftspartner und potentielle Geschäftspartner und Gläubiger von seinem Ausscheiden zu unterrichten.