Vorschriften für Onlineshops (Stand seit 2014)

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Wieder einmal müssen insbesondere die Betreiber von Online-Shops vor allem die Widerrufsbelehrung und möglicher Weise ergänzend ihre AGB anpassen

Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen außerhalb Ihrer Geschäftsräume (also nicht im „Laden“), vor allem im Fernabsatz über Internet oder ähnliche Vertriebssysteme anbieten, sind mit dem 13.06.2014 neue, verbindliche Richtlinien der europ. Kommission in Kraft getreten.

Um Abmahnungen zu vermeiden, müssen vor allem veröffentlichte Vertragsbedingungen und die als Ansatzpunkt für Abmahnungen gefährlichen Widerrufsbelehrungen angepasst werden. Der vorgegebene Wortlaut ist nach gesetzlicher Vorgabe an Ihre Bedingungen anzupassen.
Die Vermittlung von Reiseverträgen, Wohn-/Mietverträgen, Personenbeförderung, Verkauf durch Automaten, Grundstücksverträge oder andere notarpflichtige VerträgeRechts-Irrgarten , Betreuung/Pflege, Bankdienstleistungen oder andere geringwertige Leistungen bis 40 Euro, die sofort erbracht werden, sind ausgenommen. Bieten Sie solche Waren oder Dienste an, sind Sie nicht betroffen.

Dies ist leider schwierig, weil nicht alle Formulierungen vorgegeben sind. Bei der Bearbeitung für Mandanten sind wir auf erhebliche Hürden gestoßen, die eine Eigenbearbeitung ohne juristische Fachkenntnisse erheblich behindern und riskant machen. So ergeben sich Dutzende von Variationsmöglichkeiten, aus denen nur eine genau auf das jeweilige Angebot passt.

Aber es gibt für Händler auch deutliche Verbesserungen, insbesondere bei der Kostentragung für Rücksendungen. Auch das bisher mögliche kommentarlose Rücksenden oder Zurückgeben der Ware reicht nicht mehr aus, um den Vertrag leistungsbefreiend und rückwirkend zu beenden (sog. Rückgaberecht).

Konkrete Hinweise finden Sie in der weiteren, umfassenden Zusammenstellung der Regelungen. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine für Sie passende Belehrung zusammen und überarbeiten Ihre AGB in rechtskonformer Weise. Senden Sie uns dazu einfach eine unverbindliche Email-Anfrage.

Bei unserer Durchsicht schon umgestellter Shopsysteme (auch mit sog. ausgewiesener „Beratergarantie“ div. Berater und Verbände) haben wir erhebliche abmahnfähige Fehler und Defizite festgestellt. Häufigster Fehler ist der Versuch, in der Widerrufsbelehrung vertragliche Vereinbarungen unterzubringen (z.B. Rücksendekosten), die dort als solche aber unwirksam sind. Damit wird die Belehrung über diese nur scheinbaren Vertragsinhalte natürlich automatisch falsch und irreführend.


 Fragen zum Artikel? was kann in Ihrer Sache konkret getan werden?  – Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage – zum Kontaktformular (externer Anbieter anwalt.de)


 

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Regelungen zum Widerrufsrecht und die weiteren Vorgaben bei Informationspflichten und AGB:

  • der Widerruf einer Bestellung oder eines Auftrags ist auch mündlich, also über Telefon möglich, daher ist Telefonnummer in der Belehrung durchaus zulässig, sogar geboten. Dies war bisher als irreführend untersagt;
  • Rücksendekosten können (vertraglich!) dem Käufer auferlegt werden – unabhängig vom Bestellwert. Die 40-Euro-Grenze ist Geschichte;
  • auch bei fehlender Belehrung endet das Widerrufsrecht nach 12 Monaten und 14 Tagen (bisher keine Zeitgrenze);
  • bei richtiger Belehrung gilt einheitlich die Frist von 14 Tagen. Die (recht absurde) verlängerte Frist von 1 Monat wegen fehlender Textform ist Rechtsgeschichte, kann aber freilich noch freiwillig eingeräumt werden;
  • die Übermittlung der Belehrung in „Textform“ wie sie der BGH noch am 15.05.2014 in einem Urteil forderte, ist also auch erledigt; das noch „richtige“ Urteil hat nur einen Monat „gehalten“
  • es muss ein Formular für den Widerruf bereitgestellt werden, das auch ein Online-Formular zum Ausfüllen auf der Webseite sein kann. Darauf ist in der Belehrung entspr. hinzuweisen;
  • der Widerruf ist schriftlich (elektronisch, z.B: via Email) zu bestätigen;
  • das Rücksenden der Ware gilt nicht mehr als Widerrufserklärung, es gibt kein Rückgaberecht mehr.
  • ein Widerrufsrecht besteht jetzt ausdrücklich nicht bei Waren, die „aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“. (bisher nur einzelne Zeitungen, Medikamente, Tourismus/Hotel/Transport, echte Auktionen, schnell verderbliche Ware, dringliche Leistungen, individuelle Anfertigung).

Wieder Unsicherheiten bei der Auslegung

Wie einige der Regelungen zu handhaben sind, ist wiederum unklar. Vor allem der Widerrufsausschluss aus hygienischen Gründen ist sehr auslegungsfähig. Ob z.B. Unterwäsche damit generell wegen der Gefahr einer Benutzung von der Rückgabe ausgeschlossen werden kann, oder dies auf getragene Wäsche beschränkt werden muss, ist fraglich.

Was unter einer „Versiegelung“ zu verstehen ist, erschließt sich auch nicht. Es kann wohl nicht gemeint sein, dass der Verkäufer das Recht einfach damit aushebeln kann, dass er seine Ware prinzipiell mit Versiegelung einschweißt.

Weitere Regelungen

Im Weiteren sind die schon bestehenden Informationspflichten konkretisiert worden. Hier bestand bisher auch erhebliche Unsicherheit.

Folgende Angaben sollten Sie Ihren Kunden demnach vor der Bestellung, also im Bestellablauf zwischen Warenkorb und Absenden neben der Widerrufsbelehrung auch noch deutlich zur Verfügung stellen:

  • die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen (sollte direkt beim Angebot des Artikels schon vorhanden sein)
  • Identität des Unternehmers (Impressum)
  • Anschrift des Unternehmers (Impressum, Widerrufsbelehrung)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben (unmittelbar bei Angebot, alle Preisaufschläge unbedingt aussagekräftig angegeben oder verlinkt)
  • Gesamtpreis bei Abos oder unbefristeten Verträgen
  • Kosten von kostenpflichtigen Fernkommunikationsmitteln (Servicenummern direkt dort)
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Liefertermin (mögliche Zahlungsmittel, am Anfang des Bestellvorgangs)
  • Verfahren im Umgang mit Beschwerden,
  • Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren,
  • ggf. Bestehen und Bedingungen eines Kundendienstes, von Kundendienstleistungen und Garantien, ggf. einschlägige Verhaltenskodizes,
  • Ggf. Laufzeit von Verträgen und die Kündigungs- oder Verlängerungsbedingungen,
  • Ggf. Mindestdauer eines Vertrages,
  • Ggf. Informationen über Kautionsverpflichtungen
  • Ggf. Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Sicherungen für solche Inhalte (Nutzungseinschränkungen),
  • Ggf. außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, die für den Unternehmer verpflichtend sind (Ombudsmann, Schlichtungsstelle Handwerk),
  • Ggf. Beschränkungen der Funktion oder Kompatibilität digitaler Inhalte mit bestimmter Hard- und Software (Artikelbeschreibung)
  • Ggf. besondere Hinweise zur Entsorgung von Waren (zB Batterien, Elektronik)
  • Ggf. Anschrift von Aufsichtsstellen oder Kontrollbehörden, an die sich der Kunde für Beschwerden wenden kann

Diese Angaben sollten nicht nur in AGB „versteckt“ werden sondern im Bestellablauf klar und übersichtlich bezeichnet, ggf. deutlich verlinkt und einzeln dargestellt werden, z.B. über verlinkte Überschriften („Zahlungsbedingen“, „Lieferung“, „Beschwerden“). Denkbar wäre auch eine spezielle übersichtlich nach Stichworten geordnete Informationsseite.

Wir empfehlen, die Übersichtlichkeit Ihres Shopsystems durch einen Laien prüfen zu lassen und sich bei Betrachtung des Ablaufs zumindest in einen Kunden „hineinzudenken“.
Folgende Verpflichtungen zur Information gelten für Onlineshops weiter:

  • verständliche Beschreibung der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
  • bei Abobestellungen oder der Lieferung in Abschnitten sind nicht nur Teilpreise, sondern der Gesamtpreis der Bestellung in der Bestellübersicht anzugeben
  • Möglichkeiten einer Berichtigung von Eingabefehlern oder Bestelländerungen, die unbedingt vorhanden sein sollten,
  • Angabe, ob der Vertragstext gespeichert wird und abrufbar bleibt,
  • evtl. besondere gesetzliche Vorschriften oder ergänzende Verhaltensregeln der jeweiligen Branche oder des Angebots, sofern vorhanden (z.B. Vorgaben des Standesrechts bei Anwälten, Ärzten oder Steuerberatern),
  • unverzügliche elektronische Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung)

Bitte senden Sie Rückfragen für eine schnellere Bearbeitung nur per Email oder das Kontaktformular. Alle Anfragen sind unverbindlich und lösen keine Zahlungspflichten aus!

Wir wünschen Ihnen weiter viel Erfolg im Internetgeschäft!

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