Der Förderschwerpunkt liegt bei kleineren und mittleren Unternehmen. Die Zeit drängt wegen schon kurzfristigem Aufruf zur Projekteinreichung. Also besser nicht zögern, besser schnell prüfen lassen.
Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen.
Wir informieren im Einzelfall, prüfen Vorhaben gerne konkret und unterstützen bei der Antragstellung!
von RA Stefan Musiol
Grundsätzlich gilt, dass besonders erfolgversprechend immer die Einbeziehung von Fördermitteln schon in der Projektentwicklungsphase ist. Dann können geringfügige Anpassungen oder auch sinnvolle Erweiterungen die Projektdurchführung rentabler und nachhaltiger gestalten.
In vielen urbanen Gewerbegebieten findet sich keinerlei Nutzung von Wind und Sonne, trotz der enormen Kostenvorteile bei einer Nutzung. Dabei sind die Genehmigungsverfahren gerade dort, wo die Anlagen niemanden stören können, schon deutlich beschleunigt und verbessert worden.
Das Potential ist also entsprechend umfangreich, die Mittel sind aber sehr begrenzt:
- Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden € zur Verfügung.
- Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten.
- Dann haben Unternehmen drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung.
Fragen zum Artikel?
Unterstützung bei Antrag oder Prüfung Ihres Projekts nach der Richtlinie gewünscht?
Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular.
Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:
1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.
2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Hier finden Sie Informationsunterlagen des Ministeriums verlinkt:
- Förderrichtlinie (PDF, 543 KB) (Textfassung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird folgen)
- FAQ Liste Modul 1 (PDF, 1 MB)
- FAQ Liste Modul 2 (PDF, 894 KB)
- Förderaufruf Modul 1 (PDF, 176 KB) (Textfassung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird folgen)
- Förderaufruf Modul 2 (PDF, 235 KB)(Textfassung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird folgen)
Eine umfassende Projektdarstellung hat das BMWK hier veröffentlicht.
Foto PV-Areal: https://instagram.com/kellymlacy