Die RankNet GmbH & Co KG in München (rank-net.de) stellt sich selbst als „professionelle Internetagentur“ dar.
Dabei setzte RankNet in den vorliegenden Fällen die bekannte Referenzkundenmasche ein, die neben der Vertragsgestaltung in allen wesentlichen Aussagen identisch von der Euroweb Gruppe (Euroweb Internet, Internet Online Media, Webstyle) kopiert wurde. Dabei wird suggeriert, man suche „Referenzkunden“, für die eine besonders hochwertige Homepage gestaltet würde, die RankNet dann zur Anwerbung weiterer Kunden derselben Branche einsetzen wolle. Im Gegenzug würde RankNet den Aufwand der Erstellung selbst übernehmen.
Die dabei angepriesenen „professionellen“ Leistungen beinhalteten dann aber in der nachträglichen Interpretation des Bestellformulars und der AGB der Münchner Profis nicht einmal eine Unterstützung bei der Erstellung von Texten oder Bildern. Vielmehr habe dieser der Kunde selbst fertig anzuliefern.
Der RankNet-Gestalter erstellte dagegen binnen Stunden während der laufenden Besprechung zur Gestaltung der Präsentation einen WordPress-Gestaltungsrahmen, den der Kunde noch am Ende des Gesprächs als fertige Präsentation mittels vorbereitetem Formular „übernehmen“ sollte. Dies wurde in Prozessen als Nachweis dafür eingesetzt, dass die Präsentation fertiggestellt sei.
Bezahlt werden sollte für diese Leistungen wie für Service und Hosting ein Gesamtbetrag über 7.000 € brutto in 48 Monatsraten von 148,75 €.
Der Kanzlei liegt das Alternativangebot eines professionellen Designers zur Erstellung eines WordPress-Rahmens nach Vorgabe des Kunden ohne Einpflegen von Texten und Inhalten über 486,- € brutto insgesamt vor.
Verdeckte Unternehmensfinanzierung über Leasinggesellschaften
Neu ist nun eine zusätzliche Methode, mit der die Rechte der Betroffenen weiter beschnitten werden.
So veranlasste RankNet Betroffene im Nachgang zu dem Vertragsschluss zur Unterzeichnung eines Leasingantrags an die MMV Leasing GmbH, nachdem die Gestaltung der Homepage bereits mit dem Webdesigner abgestimmt war. In einem weiteren Fall versuchte es RankNet bei einer anderen Gesellschaft, die jedoch von dem Geschäft Abstand nahm.
Das Vorgehen ist für die Betroffenen freilich schon vom Ansatz her offensichtlich sinnlos, weil sie bereits über einen Formular-Ratenvertrag mit RankNet über Monatsraten von 148,75 € und 48 Monaten Laufzeit verfügen. Diese Vereinbarung soll dann offenbar mit einer Leasingvereinbarung über exakt dieselbe Monatsrate und Laufzeit ersetzt werden, nur dass die Betroffenen dann an die MMV Leasing zahlen sollten.
Hintergrund ist also nicht die Finanzierung eines „Kaufpreises“ oder einer Lizenz nach der Definition und den gesetzlichen Vorgaben zum Leasing, sondern RankNet finanziert mit diesem Vorgehen den Ratenvertrag mit den Betroffenen vor, indem sie sich den Gesamtpreis von der Leasinggesellschaft zahlen lässt. Tatsächlich erfolgt also keine Finanzierung für den Auftraggeber, sondern eine projektbezogene Unternehmensfinanzierung für den Anbieter RankNet, unter Ausnutzung der Betroffenen als eine Art von „Strohleuten“.
Diese Gestaltung ist für die Betroffenen nicht nur völlig sinnlos, sondern auch noch massiv schädigend. Denn bei einer wirksamen Übernahme durch die Leasinggesellschaft verlieren sie das Recht, die Monatsraten bei Mängeln und sonstigen Fehlleistungen der RankNet zurückzubehalten und so auf einfachem Weg und effektiv eine Mangelbeseitigung durchzusetzen. Jedenfalls alle Forderungen auf Erfüllung und Mängelbeseitigung müssen im Streitfall aktiv gegen RankNet durchgeklagt werden. Dabei müssen die Leasingraten unabhängig davon voll weitergezahlt werden.
Verklagt ohne nutzbare Homepage
Doch damit nicht genug: RankNet ließ sich mit dem Leasingantrag auch gleichzeitig eine „Übernahmebestätigung“ für die Homepage unterzeichnen, obwohl nicht einmal eine ausdrückliche Abnahme der Homepage und nach Meinung der Betroffenen auch bei weitem noch keine Fertigstellung erfolgt war. So war bei einer Homepage (oder bessere deren Entwurf) alle vom Betroffenen übergebenen Texte nicht etwa nach Vorgabe auf die thematischen Unterseiten verteilt, sondern komplett als „Textwüste“ ohne jede Gestaltung vor einem Alpenpanorama auf eine Unterseite „geklatscht“, als die MMV Leasing die ersten Raten einforderte und schließlich gerichtlich geltend machte.
Prüfung in Gerichtsverfahren
In den hier bearbeiteten, von der MMV Leasing gegen Betroffene angestrengten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Koblenz und dem Amtsgericht Weilheim (Oberbayern) prüfen die Richter jetzt zunächst, ob die absonderliche Werkvertragsgestaltung der RankNet überhaupt als Leasinggenstand einer Leasingvertragsgestaltung zugänglich sein kann. Der Leasingvertrag könnte also schon formal unwirksam sein.
Dazu haben wir natürlich auch ergänzend eingewendet, dass tatsächlich keine Finanzierung der Bestellung der Betroffenen erfolgt war, sondern der RankNet.
MMV zeigt sich im Verfahren zu der Vertragsgestaltung der RankNet ahnungslos. Dies erscheint allerdings aufgrund der Tatsache, dass die Verträge im Zusammenhang stehen, sehr unglaubwürdig.
Die Geschäfte der MMV mit RankNet könnten als verdeckte Kreditfinanzierungen auch bankrechtlich problematisch sein.
Die weitere gerichtliche Klärung bleibt abzuwarten.
Einfache Problemvermeidung durch genaues Lesen und rechtliche Prüfung
Die Fälle geben Anlass, auf folgende Grundregeln bei der Geschäftsführung hinzuweisen:
Wer ohne vorausgehende fachkundige Prüfung oder gar ungelesen Verträge unterschreibt und sich auf mündliche Interpretationen und Behauptungen des Anbieters verlässt handelt in jedem Fall grob fahrlässig – egal von welchen Anbieter das Angebot kommt.
Abgesehen davon sollte man Kaltakquise-Angebote generell sofort zurückweisen und sich gar nicht auf irgendein Gerede am Telefon oder in den Geschäftsräumen einlassen. Seriöse Anbieter haben derartige Vertriebsmethoden nicht nötig.