Shopbetreiber, die nur an Unternehmer (Gewerbetreibende, Freiberufler), also dann ohne Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften vertreiben wollen, brauchen darauf nur deutlich hinzuweisen. Weitere Verpflichtungen bestehen nach dieser grundlegenden Entscheidung des BGH nicht. Im Fall hatte der Shopbetreiber auf jeder Angebotsseite und im Bestellablauf deutlich darauf hingewiesen, dass Waren nur Unternehmen anbietet und private Käufer ausschließen will. Es ist B2B-Shopbetreibern zu empfehlen, sich … Weiterlesen