Nach der Urteilsbegründung seien die Leistungsausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen intransparent und daher unwirksam. Zudem wäre der Vertrag noch in der Pandemie abgeschlossen worden. Die Versicherung wusste also, dass sie mit dem Eintritt zu rechnen hat. Die Versicherung muss daher die Lockdown-Einnahmeausfälle des Augustinerkellers in München ausgleichen. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12 Zivilkammer sprach dem Inhaber des Augustiner-Kellers in München … Weiterlesen