Europäischer Gerichtshof zu selektivem Vertrieb: Produktanbieter darf Vertragshändlern Verkäufe über Internet-Plattformen (Ebay/Amazon) wirksam vertraglich untersagen

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EUGH - großer Saal

Mit einem selektivem Vertrieb versuchen Markeninhaber, die unkontrollierte Verbreitung der Ware und ungewollte Angebote zu verhindern. Produkthersteller wollen den Ruf ihrer Marken und Unternehmenskennzeichen naturgemäß vor jeglicher Art von „Entwertung“ schützen. Marken-Sportschuhe im Wühltisch eines Discounters sind für luxuriöse Warenzeichen genauso ein „Horror“ wie Preisdumping mit Abverkäufen über Internet-Handelsplattformen. Aber auch schon die beliebige Verfügbarkeit wie jedes Billigprodukt schädigen bereits den … Weiterlesen