Betriebliche Altersvorsorge in der Wiederbelebung
Vorteil für die Mitarbeiter – Belastung für das Unternehmen – oder geht es auch anders? Liefern moderne Instrumente tatsächlich Liquidität auch für mittelständische Unternehmen?
von Julia Dubnova, Dipl. Bw.(FH)
Aufgrund des Zusammenbruchs des traditionellen staatlichen Rentensystems erlebt die betriebliche Altersvorsorge eine echte Renaissance.
Der überwiegende Teil der betrieblichen Altersversorgung (ca.65%) liegt heute nach wie vor bei den traditionellen Pensions- oder Direktzusagen der Unternehmen. Aus Unternehmersicht kann man diese Instrumente der betrieblichen Altervorsorge nicht als sehr vorteilhaft bezeichnen. Neben dem Risiko der Erfüllbarkeit belasten die Direktzusagen die Passivseite der Bilanz durch die Pensionsrückstellungen. Sie reduzieren zwar die Steuerbelastung nach § 6 a EStG, allerdings mit der Konsequenz, dass auch der handelsrechtliche Gewinn reduziert wird. In der heutigen Zeit eher eine existenziell bedrohliche Belastung als ein Vorteil.
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Bei Bankenratings können die Pensionsrückstellungen die Kreditfähigkeit verschlechtern und führen zu höheren Zinsbelastungen. Auch für den Mittelstand in Deutschland gewinnen neue internationale Bilanzierungsregeln an Bedeutung, vor allem für kreditfinanzierte Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund ist der Trend zu verzeichnen, bereits bestehende Betriebsrentenverpflichtungen bilanzentlastend auf externe Versorgungsträger zu übertragen. Moderne Alternativen wie Pensionsfonds, Pensions- oder Unterstützungskasse sind im Kommen.
Folgende Fragen sollten Sie in Ihrem Unternehmen klären:
- Ist Ihr Unternehmen einem Arbeitgeberverband angeschlossen, sind Ihre Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert oder wurde für Ihre Branche ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für verbindlich erklärt?
- Wollen Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer privaten Riester-Rente nach dem Altersvermögensgesetz bieten, um so deren Rentenlücke zu verkleinern, oder wollen Sie Ihren Mitarbeiter alternativ die Chance eröffnen, sofort per Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter zu sparen?
- Wollen Sie die Einrichtung eines betrieblichen Altersversorgungswerkes nutzen, um sich dadurch als attraktiver Arbeitgeber zu profilieren?
- Wollen Sie steuermindernd eine eigene Absicherung und dabei gleichzeitig eine Liquiditätsquelle für Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersvorsorge mitbegründen?
Schon wegen dieser Fragestellung werden Sie am ehesten die letzte Alternative bevorzugen. Dennoch wird diese Variante selten genutzt.
Grundsätzlich stehen folgende Formen der externen betrieblichen Altersvorsorge zur Wahl:
Direktversicherung
wird eine Lebens- oder Rentenversicherungspolice genannt, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Bezugsberechtigt sind (ganz oder teilweise) der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebene Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber vom Gehalt und von Sonderzahlungen des Arbeitnehmers.
Pensionsfonds
sind im Zuge der Rentenreform als neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt worden. Rechtlich ist ein Pensionsfonds eine selbständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch an den Fonds, den er bei einem Jobwechsel mitnehmen kann. Als Leistungen der Pensionsfonds sind lebenslange Altersrenten vorgesehen. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen können ergänzt werden Pensionsfonds haben große Freiheiten bei der Geldanlage.
Pensionskassen
sind quasi Versicherungsgesellschaften. In der klassischen Variante garantieren sie neben der reinen Beitragsrückzahlung auch eine Mindestverzinsung. Seit neuestem können Pensionskassen auch als Kombiprodukt konstruiert werden, wobei ein Teil der Vorsorgegelder für die Beitragsgarantie in Rentenanlagen fließt. Der Rest kann in Fonds investiert werden.
Unterstützungskassen
Mit dem Alterseinkünftegesetz werden ab 2005 die Karten im Wettbewerb der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung neu gemischt. Der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung verändert insbesondere die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Pensionskasse, den Pensionsfonds und vor allem die Direktversicherung, die es in der nach § 40b EStG pauschal versteuerten Form für Neuabschlüsse ab 2005 nicht mehr geben wird. Damit bieten allein Unterstützungskassen die einzige Möglichkeit, sich mit hohen Beiträgen und einer attraktiven steuerlichen Förderung eine angemessene Altersversorgung aufzubauen. Insbesondere mittelständischen Unternehmen schon ab 3 Mitarbeiter eröffnen sich hier viele Vorteile.
Für rückgedeckte Unterstützungskassen spricht in Zukunft vor allem, dass der umgewandelte Beitrag zur Unterstützungskasse nicht als Arbeitsentgelt gilt. Dieser Beitrag ist daher für den Arbeitnehmer steuerfrei und bis 31.12.2008 sozialversicherungsfrei. Ferner begrenzt der Gesetzgeber bei Unterstützungskassen nicht die Höhe des zu investierenden Versorgungsaufwandes. Vor allem auf den Feldern Auslagerung von Direktzusagen und Herauslösen aus öffentlich-rechtlichen Versorgungssystemen bieten die Unterstützungskassen gute Lösungsansätze, mit denen andere Durchführungswege nicht konkurrieren können.
Bei der Unterstützungskasse wird der Arbeitgeber Mitglied und kann dann dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Altersvorsorge in Form einer Altersrente (meist auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente) zusagen. Die Unterstützungskasse schließt für die Finanzierung dieses Anspruches eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ab. Im Insolvenzfall tritt der Pensions-Sicherungsverein ein. Die Unterstützungskasse übernimmt alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Versorgung stehen.
Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich unabhängig von der Betriebsgröße. Ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Sie reichen von der Direktversicherung über Pensionskassen bis hin zu Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Entscheidend: Die Lösung muss zum Unternehmen und seinen Mitarbeitern passen. Die verschiedenen Vorsorgevarianten führen dazu dass der Beratungsbedarf zunehmend größer wird und eine sorgfältige Analyse hinsichtlich denkbarer, zielorientierter Veränderungen erforderlich wird.
Deshalb suchen Sie nach erfahrenen und vor allem unabhängigen Partnern, die Sie umfassend beraten können und gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen entwickeln. Auch wenn sie versuchen, es wieder und wieder durch ihre Vertreter und Werbemaßnahmen zu suggerieren, Versicherungen und ihre Agenten arbeiten logischer Weise für die eigenen Interessen und nicht für Ihre. Eine Übereinstimmung ist reiner Zufall.
Da es um Verträge für Jahrzehnte geht und zudem um viel Geld, sollten Sie an einer einmaligen, am Anfang stehenden Beratung nicht sparen.
Stand: 01.01.2007