Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Insolvenz der Bitskin GmbH
Eine Mandantin hat mit Schreiben vom 03.11.2015 im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Pfändungsverfügung des Finanzamts Berlin für das Land Berlin erhalten. Nach dem Inhalt des Schreibens schuldet die Bitskin GmbH, Alt-Moabit 59-61, dem Land Berlin offene Zahlungen von insgesamt 49.211,52 €.
Dies bedeutet für evtl. entsprechend adressierte Mandanten, dass mit Zustellung des Beschlusses vom Adressaten keine Zahlungen mehr an Bitskin geleistet werden dürfen, sondern allenfalls an das Land Berlin.
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Sonst läuft man Gefahr, an das Land nochmals zahlen zu müssen. Das Land hat die Forderung mit der Pfändung- und Einziehungsverfügung als neuer Berechtigter übernommen. Daher können dem Land aber auch alle Einwendungen entsprechend entgegen gehalten werden, die bisher Bitskin entgegengehalten wurden.
Die gleichzeitig angeforderte Erklärung (Drittschuldnererklärung) sollte beantwortet werden. Gegen die Pfändung selbst können ersichtlich keine Einwendungen erhoben werden. Schließlich weiß niemand, ob die Forderungen des Finanzamts und die Pfändung rechtmäßig sind. Man muss die Pfändung also formal akzeptieren.
Eine Zahlung auf die Forderung kann aber mit den bisherigen Einwendungen weiter zurückgewiesen werden. So empfehlen wir, am einfachsten den bisherigen Schriftwechsel, also die erfolgen Einwendungen mitzuteilen.