unerreichbare Telefonnummer ist wettbewerbswidrig

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Die Angabe einer längere Zeit nicht erreichbaren Telefonnummer verstößt auch bei telefonischer Werbung gegen die Informationspflichten des Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB.

OLG München, Urteil v. 28.02.2019 – 6 U 914/18

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