„Guten Tag, bitte legen Sie nicht auf, ich will Ihnen nichts verkaufen“
Mit derartigen Anrufen begannen viele leidvolle Erfahrungen kleiner Unternehmen mit dem Internet-System-Vertrag, beworben mit der Referenzkundenmasche.
„Verzweiflung, Tränen und Scham. So reagieren Betroffene, die dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 von ihren Erfahrungen mit Euroweb berichten. Alle sind Klein- und Kleinstunternehmer – Coiffeure, Ernährungsberaterinnen und selbständige Handwerker. Alle fühlen sich über den Tisch gezogen. Und alle berichten von fast identischen Erfahrungen mit der deutschen Internet-Firma Euroweb.“
von RA Stefan Musiol
Auch Deutschland und Österreich hat das eigentümliche Werkvertragsmodell kombiniert mit der noch eigentümlicheren Referenzkundenmasche, die im Fachjargon „Antiverkauf“ genannte Psychotrickserei, eine lange Geschichte.
Wer das Vertragsmodell erfand, ist unklar. Jedenfalls wurde es erstmals nicht mit Webseiten, sondern mit dem Sicherheitselektronik -Mietanbieter Easydentic (Link Open-PR) und der angeschlossenen Inkasso über Parfip bekannt. Sie praktizierten es einige Jahre, bis sie noch während des letzten Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt gegen unsere Mandantin plötzlich abgetaucht waren. Der Erfahrungsbericht eines Bloggers aus dieser Zeit stellt die Eckdaten des Systems anschaulich dar. Angeblich „normalen Kunden“ abverlangte hohe Sofortbeträge würden für den „Referenzkunden“ wegfallen und neben einem einmaligen Servicebetrag nur monatliche Beträge für Serviceleistungen anfallen. Dafür solle der „Referenzkunde“ aber auch noch Empfehlungen an seine Geschäftspartner abgeben.
Was zu dieser Zeit meist verschwiegen oder vernebelt wurde: Die langen Vertragslaufzeit führen über die angeblichen „Servicebeträge“, die tatsächlich hohe Mietraten sind, bereits zu überhöhten Preisen.
Anders als beim normalen Webdesign-Vertrag, einem Werkvertrag, sind beim Internet-System-Vertrag der hier genannten Anbieter außerdem sofortige Vorauszahlungen fällig.
Das Vertragskonstrukt sollte nach Vorstellung der Erfinder ein während der Laufzeit nicht kündbarer Mietvertrag sein, also der perfekte Knebelvertrag. Damit räumte der Bundesgerichtshof ab dem Jahr 2010 allerdings in mehreren Entscheidungen auf und entschied, dass für den Mischvertrag aus werkvertraglichen Gestaltungsleistungen und dienstvertraglichem Hosting und Service einheitlich Werkvertragsrecht gilt. Damit kann er nach § 648 BGB jederzeit frei gekündigt werden – allerdings unter Verlust aller Leistungen und dabei in aller Regel mit immer noch hohen Zahlungsverpflichtungen, weil der Rohgewinn voll zu zahlen ist. Für die Anbieter kann dies das beste Geschäft sein: Kündigen Besteller sofort, bekommt er gegen Abrechnung seinen Gewinn – ganz ohne Leistungsrisiko. Von einer Kündigung ohne detaillierte Rechtsprüfung gemäß der Interessenlage im Einzelfall ist daher dringend abzuraten (Link zu Ratgeberartikel bei 123recht.
Der Journalist Julio Lambing recherchierte im Jahr 2006, dass der belgische Factoring- und Inkassodienstleister Parfip der Easydentic AG ebenfalls für PROXIMEDIA auftrat, Geschäftsführer Daniel Fratzscher. Weniger als drei Jahre nach der Gründung meldete PROXIMEDIA Insolvenz an.
Im Unternehmen und im Umfeld der PROXIMEDIA waren neben Herrn Fratzscher schon alle später als Gründer der Euroweb Internet GmbH auftretenden Akteure aktiv: Der weitere Geschäftsführer Christoph Preuß und der Anwalt Amin El Gendi.

Berühmt berüchtigt
Etliche TV-Reportagen des MDR (Escher) und den WDR (Servicezeit), darunter die preisgekrönte von Immo Mäueler „Teure Homepage“ beleuchteten den Wirtschaftskrimi und den Schaden der Opfer.
Während seriöse Unternehmen eine einhetliche Marke für ein einheitliches Geschäftsmodell entwickeln wollen, nutzte die Euroweb-Gruppe immer neuen Gesellschaften wie Webstyle, VISCOMP, Alpenweb, wwwe, united media, European Website Company, internetmedia, …. und nutzt wirbt auch mit Kooperationen mit Zeitungsverlagen (WESTFALEN BLATT Onlineservice, WN OnlineService, StZ ONLINE SERVICE).
Dabei residier(t)en die meisten davon auch noch an der identischen Euroweb-Adresse Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf.
Die jüngeren Internet-System-Vertrags-Gesellschaften: Bitskin, Stemico, Eventomaxx und Vendoweb
Jedes Geschäftsmodell findet mehr oder weniger erfolgreiche Nachahmer. So boten die Berliner Bitskin GmbH, später verschmolzen mit der Bitskin Design GmbH, die wieder personell mit der Lübecker Stemico GmbH verbunden war, ebenfalls systematisch Internet-System-Verträge an. Die ursprüngliche Bitskin GmbH ging in die Insolvenz und gelöscht, die Marke übernommen und fortgeführt, die von Bitskin übernommene Stemico Lübeck ist ebenfalls gelöscht, genau wie RankNet München nach einigen Auseinandersetzungen, auch über unsere Aufklärung (Link zu Archivartikel aus 2017).
Ob zur Anwerbung auch die Referenzkundenmasche eingesetzt wurde bzw. noch wird, können nur die Kunden beurteilen, die einen der vorliegenden Formularverträge unterschrieben haben. Bei der früheren Bitskin GmbH war dies jedenfalls in gerichtlich nachgewiesenen Fällen so, genau wie bei Stemico und RankNet München.
Die jüngsten Unternehmen, die jedenfalls den Internet-System-Vertrag nutzen, aktiv wiederum in Lübeck, sind die personenidentisch von Dennis Becker vertretenen Gesellschaften Eventomaxx und Vendoweb. Herr Becker ist auch Hauptgesellschafter. Vendoweb weist einen Sitz in Oldenburg aus.
„Wir, die Eventomaxx GmbH, haben oder hatten niemals etwas mit einer Firma Bitskin GmbH oder auch der ebenso genannten Euroweb Internet GmbH zu tun. Selbiges gilt für unsere Schwestergesellschaft, der Vendoweb GmbH.“
In dieser Weise beschwerte sich Herr Becker am 17.03.2025 über einen Ratgeberartikel (Link zu 123recht), der inhaltliche Verbindungen zu Euroweb und die personelle Kontinuitäten aus dieser Unternehmensgruppe beschrieb. Die Veröffentlichung scheint ihm gar nicht zu gefallen, fordert das Portal doch gleich auf, den gesamten Artikel zu löschen und nicht nur den beanstandeten Halbsatz – sonst „Anwalt“.
Man kann die kurze Angabe wie Herr Becker missverstehen, wenn man bei dem zitierten Satz aufhört zu lesen und den vorausgehend dargestellten Zusammenhang ausblendet. Gemeint sind die im Zusammenhang genannten Verbindungen zwischen Bitskin und Stemico einerseits, sowie Eventomaxx / Vendoweb zur Euroweb Gruppe andererseits.
Die relevante Euroweb-Vertragsmethode verwenden alle Akteure ohnehin alle mehr oder weniger identisch. Und darum geht es natürlich primär.
Aber es gibt jeweils auch personelle Verbindungen zu Euroweb – bei Eventomaxx und Vendoweb gemäß glaubhafter Darstellung eines früheren Gesellschafters bei Eventomaxx und Vendoweb,
was sich angesichts der bei der Euroweb gewonnenen Expertise auch in bestimmten Vertriebsmethoden niederschlagen könnte:

Der fleißige und erfahrene Herr Kieseleit,
stolz auf den Aufbau von Proximedia, Vertriebsleiter Nord bei Euroweb
– und Vertriebsaufbau der Eventomaxx GmbH
stolz auf den Aufbau von Proximedia, Vertriebsleiter Nord bei Euroweb
– und Vertriebsaufbau der Eventomaxx GmbH
Damit präsentiert sich Herr Arvid Kieseleit auch selbst unter LinkedIn, und das noch mit weiteren sehr glaubhaften Angaben zu seinen umfassenden Vertriebserfahrungen. Denn wer kennt sonst die Verbindungen dieser Gesellschaften über einen Zeitraum von 25 Jahren?
Außerdem war der Vertriebsmanager auch Minderheitsgesellschafter nach der Dokumentation im Handelsregister sowohl bei Eventomaxx wie auch bei Vendoweb. Insofern sind seine Angaben bereits amtlich als richtig dokumentiert unbestreitbar.
In Bezug auf Eventomaxx gibt er an, als Vertriebsleiter Leitfäden entwickelt zu haben, sowie Mitarbeiter und Führungskräfte „gesteuert“ zu haben.
Was seine Vertriebsleitung bei der Euroweb Gruppe neben dem entsprechenden Vertragsmodell im Marketing eventuell auch inhaltlich und systematisch mit seiner weiteren Tätigkeit verbindet, wissen Herr Kieseleit und Herr Becker – neben ihren Kunden – am besten.
Auch vertriebspersonell „leben“ die Proximedia-Idee und ihr Internet-System-Vertrag jedenfalls insofern kontinuierlich fort.
One Comment on “Dauerbrenner Referenzkundenmasche: Der Euroweb Internet-System-Vertrag lebt weiter”
Wir fühlen uns auch als Opfer der Masche. Die Referenzmasche als auch 5 monatige Unterbrechung waren nur ein Teil des Ärgers beim Start mit der Firma.
Solche Geschäftsgebaren gehören komplett verboten. Wir haben dadurch wertvollste Zeit im Wettbewerb um E-Liquids verloren, obwohl wir zu den 1,5 % gehören, die Ihre Schularbeiten,der Analytik zur TPD II bereits gemacht haben. Wir haben abgebrochen, mußten weiterzahlen und werden klagen.