Der Anbau und die Verarbeitung keiner anderen traditionellen Nutzpflanze, die auch ein wertvoller ökologischer Rohstoff der Zukunft sein wird, ist rechtlich so komplex wie der von Hanfpflanzen – bot. Cannabis. Zu keinem Lebensmittel-Inhaltsstoff kursieren aber auch derart zahlreiche Falschdarstellungen von selbsternannten Experten neben ideologischer Diffamierung, insbesondere zu den Rechtsfragen. Dabei können fast alle Teile der Pflanze frei verarbeitet werden und sind keineswegs „illegal“.
Für alle, die Produkte aus Cannabis herstellen, in der EU anbieten oder dies planen.
Die im Podcast gezeigten Dokumente können Sie auch im gekürzten Textbeitrag unten geordnet mit den Verlinkungen zu Quellen in voller Auflösung ansehen.
Der oft ideologisch und unsachlich pauschal als Droge diffamierte Hanf (bot. Cannabis) ist ein vielseitig verwendbarer, ökologisch wertvoller und nachhaltiger Rohstoff, auch für gesunde Lebensmittel. Zudem ist er ein ökologischer Baustoff. Er kann schon beim Anbau viel CO2 im Boden binden. Anbau und Verwendung verbessert also die CO2-Bilanz.
Leider wird schon der Anbau oft durch Unkenntnis der Rechtslage bei Behörden behindert. Weiter geht es mit der Verarbeitung, die besonderen Auflagen unterliegt.
Der Podcast wird Ihnen einen systematischen Überblick über die zahlreichen, je nach Produkt ineinandergreifenden rechtlichen Vorgaben geben.
Für Ihr Unternehmen hat es aber keinen Sinn, wenn Sie alle Rechtsvorgaben europaweit und noch die Anwendungen in den verschiedenen Staaten kennenlernen. Sie hätten bei der Komplexität aus Begriffen und Auslegungsregeln keine Zeit für Ihre unternehmerischen Kernaufgaben mehr. Wer dies versucht, verirrt sich ohne fachkundigen Rechtskompass ohnehin im Irrgarten der ineinandergreifenden Vorschriften und beim Versuch, Gerichtsurteile zu verstehen.
Folge 1 gibt bereits Antworten auf folgende grundlegenden Fragen:
Ein Hauptgrund der Aufregung zu dem harmlosen Pflanzenstoff ist natürlich vor allem in dem Gehalt des Rauschmittels Tetrahydrocannabinol, bekannt unter der Abkürzung THC zu sehen, einem von sehr vielen Cannabinoiden als natürlichen Inhaltsstoffen der Pflanze. Er ist aber nur in ganz wenigen Pflanzenteilen (v.a. den weiblichen Blütenständen) in relevanter Menge vorhanden.
Wegen verwirrender Rechtsvorschriften wird das Verbot von THC gerne einmal auf die gesamte Pflanze ausgedehnt –
so wie in dieser aktuellen Fernsehsendung
https://www.rnd.de/medien/ich-brauche-mal-cbd-cannabis-kontroverse-bei-wer-wird-millionaer-MSJX42Y27JERBPG2SX2A5LPHJE.html
Als traditionell in der EU gelten Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 schon in relevanter Menge als sicher gebräuchlich waren. An diesem Datum trat die erste Novel-Food-Verordnung in Kraft. Die rein willkürlich-sinnlose Abgrenzung ist natürlich problematisch, weil sie neben einer vorausgehenden, relevanten Nutzung des Lebensmittels das einzige Abgrenzungskriterium ist. Da Geschäftsunterlagen meist vernichtet werden, sind Nachweise unter Umständen schwierig.
Der Begriff „Lebensmittel“ der Novel-Food-Verordnung mein dabei kein konkretes Produkt, sondern im Fall von Pflanzen den zu Produkten verarbeiteten Rohstoff. Daher kommt es auch auf die Verarbeitung an.
Cannabis wird seit Jahrhunderten in Europa zur Herstellung von Lebensmitteln genutzt. Entscheidend ist also, ob die individuelle Verarbeitung neuartig ist oder den Pflanzenstoffe entscheidend verändert.
Eine eingehende Befassung und Erläuterung zu dieser komplexen Frage wird es in Folge 3 des Podcast geben.
Dass der Pflanzenrohstoff Cannabis Sativa nicht neuartig ist und damit zulassungs- und genehmigungsfrei ist, stellt die EU Kommission selbst in ihrem Novel-Food-Katalog klar:
Wenn Behörden und Gerichte meinen, Cannabis wäre ein neuartiges Lebensmittel, so ist darauf hinzuweisen, dass dieses Cannabinoid wie alle anderen schon immer in der Pflanze vorhanden war und somit auch im Zusammenhang mit den anderen verzehrt wurde.
Was soll also neuartig sein?
Nur bei Verwendung isolierter oder gegenüber der natürlichen Konzentration angereicherter Cannabinoide oder einem wesentlich neuartigen Verfahren, das in die stofflichen Eigenarten der Pflanze eingreift und seine Eigenschaften damit verändert, kann also ein neuartiges Lebensmittel vorliegen, wenn es entsprechende vor 1997 nicht gab.
Dazu erfahren Sie mehr in der 3. Folge des Podcasts, die sich mit dieser Frage befasst.
Auch die EU-Kommission stellte diese an sich klaren Fakten im Novel-Food-Katalog bis 2019 noch genau so in Bezug auf CBD dar:
Dann wurde offenbar auf eine politische Initiative des zuständigen FPÖ-Ministeriums in Brüssel (und evtl. Lobbyaktionen) eine Änderung durchgeführt.
Zwar bezieht sich der neue Eintrag auch nur auf (einzelne) Cannabinoide und nicht als Inhaltsstoff der Cannabispflanzen. Die Klarstellung fehlt jedoch jetzt, so dass die Angabe regelmäßig sogar von (schlecht informierten) Gerichten bei vorläufigen Entscheidungen in Eilverfahren als Grundlage genommen wurde, alle Lebensmittel, die Cannabinoide enthalten, wären neuartig.
Die bloße Einschränkung mit dem Verweise auf den oben abgebildeten, neuen Eintrag zu Cannabis Sativa als Naturrohstoff ist in der Bedeutung unklar.
Die Bezugnahme auf „Extrakte“ stellt nicht klar, dass nur eine Anreicherung der Cannabinoide zu Novel-Food führen kann. Denn Extraktionen sind zur Haltbarmachung immer notwendig, weil die verderblichen Pflanzenstoffe von den Nährstoffen getrennt werden müssen. Bei schonenden Verfahren werden die Nährstoffe (Fette, Terpene) aber damit in keiner Weise verändert. Auch bei anderen herkömmlichen Pflanzen wie dem mit Cannabis eng verwandten Hopfen ist diese Verarbeitung notwendig. Auch das älteste und einfachste Verfahren, die Trocknung, ist nichts anderes als eine Extraktion von Wasser zur Haltbarmachung. Bei der Teezubereitung werden die Nährstoffe dann mit heißem Wasser aus dem Trockenextrakt wiederum in das Lösungsmittel Wasser extrahiert.
Die neue Angabe „Extrakte“ im Katalog ist also wissenschaftlich falsch und hat der Hanferzeugung schweren und sinnlosen Schaden zugefügt.
Der mit den missverständlichen Angaben entstandene Druck auf die landwirtschaftlichen Produzenten von Cannabis und die mittelständischen Hersteller war also offenbar gewollt.
Der Eintrag im Katalog soll dabei nur eine Informationswirkung haben. Die Novel-Food-Verordnung stellt klar, dass jedes Produkt einzeln zu prüfen ist.
Dabei ist trotz massiven Konsums auch mit CBD angereicherter Produkte spätestens ab dem Jahr 2018 nicht ein Fall bekannt geworden, bei den irgendjemand Komplikationen oder ungewollte Wirkungen berichtet hat, die auf den Inhaltsstoff zurückzuführen wären.
Ein rechtlich völlig risikofreies Produkt aus Cannabis gibt es abgesehen von der reinen Verwendung von Samen derzeit nicht. Risikofreie, also herkömmliche Produkte wie Hanfsamenöl sind wirtschaftlich kaum interessant, als NEM ohnehin nicht.
Risikofrei ist langweilig. Langweilig ist uninteressant und hat keine Marktchancen im wachsenden, aber auch gut besetzten Wellnessmarkt von Kosmetika und Nahrungsergänzungen.
Eigentlich geht es nur um das Wiederbeleben an sich uralter Lebensmittel wie beispielsweise Hanftee. Lebensmittel und Kosmetika aus Hanf waren aber nahezu ausgestorben.
Mit ihrer Wiederbelebung und der Wiedererkennung ihrer Qualitäten für eine gesunde Ernährung gelten sie als innovativ.
ZB: Cannabisöle, die bei Anreicherung mit Cannabinoiden oder deren Konzentration auch CBD-Öle genannt werden, sind nach wenigen Jahren eines relativen wirtschaftlichen Booms immer noch relativ neu.
Auch deshalb reagieren Behörden und auch Gerichte im Zweifel gerne mit Verboten auf völlig harmlose Hanfprodukte. Niemand fragt, ob die Anwendung der entsprechenden Verarbeitungsverfahren bei Hopfen nicht genau so neuartig sind und zur neuartigen Konzentration gewisser Inhaltsstoffe führen. Es ist eben Cannabis.
Am Ende haben immer Gerichte das letzte Wort. Dennoch sind Gerichtsentscheidungen immer nur Anhaltspunkte, solange sie nicht Ihr Produkt oder ausschließlich identische Merkmale betreffen. Denn fast jedes Produkt ist anders.
Die aktuellen Urteile sind aber keine Endentscheidungen. Zudem betrafen sie meist nur bestimmte Produkte, denen konzentrierte Hanfaromen zugesetzt wurden oder die zu hohe THC-Konzentrationen enthielten.
Hinzu kommen offensichtliche Versuche aus der Arzneimittelbranche, diesen Markt vollständig für sich zu reservieren und Lebensmittelproduzenten aus dem Markt der Cannabisprodukte zu drängen.
Gibt es in so einem Umfeld überhaupt eine Chance? Sind Verbote nicht vorprogrammiert?
Nein. Es wäre ein Fehler, diese Risiken überzubewerten und wegen Verboten gegen scheinbar ähnliche Produkte das eigene Vorhaben aufzugeben, wäre aber genauso falsch.
Außerdem sollte man nicht den Fehler machen, die restriktive Verfahrensweise hierzulande als Maßstab zu nehmen.
Die EU ist ein einheitlicher, großer Markt. Es gibt auch günstigere Absatzmöglichkeiten im Ausland.
Wie in allen Bereichen bergen Neuentwicklungen eben auch Risiken.
Ihre strategische Begrenzung ohne Einschränkung der Marktchancen bedingt den Erfolg.
Daher ist auch jedes „Drauflos“ sinnlos riskant. Entscheidend ist es, auf Hindernisse vorbereitet zu sein, um eine ununterbrochene Lieferfähigkeit jederzeit sicherzustellen.
Alle uns bekannten Produkte, die dementsprechend strategisch entwickelt und verteidigt wurden, waren ohne Unterbrechung und unverändert im Markt.
Behörden liefern generell keine individuelle Beratung, allenfalls informelle, unverbindliche Hinweise.
Für die Rechtskonformität aller Produkte sind die Herstellerunternehmen (auch Importeure bei Auslandsproduktion) selbst verantwortlich. Ohne massiven Studienaufwand – oder effektiver – Unterstützung spezialisierter Rechtsanwälte ist jede Vermarktung spezieller Lebensmittel sehr riskant. Dies gilt nicht nur für Inhaltsstoffe und Verarbeitung, sondern auch Deklarationsvorgaben. Jeder Fehler wird am Ende in aller Regel x-fach teurer als eine fachkompetente Unterstützung in der Entwicklungsphase „kosten“ kann.
Investition in Rechtssicherheit ist unverzichtbar für wirtschaftlichen Erfolg, genau wie die Rohstoffqualität und die hochqualitative Verarbeitung eines Produkts.
Die Rechtsvorgaben für Lebensmittel sind EU-weit harmonisiert. Das bedeutet, es sollten überall die gleichen Vorgaben für Herstellung und Vertrieb geben, damit der freie Warenverkehr nicht behindert wird.
Nur sehr eingeschränkt sind Abweichungen zulässig.
Dennoch fällt auf, dass die Vorschriften sehr unterschiedlich gehandhabt werden. So haben mehrere Anbieter von CBD-Ölen ihren Standort in die Niederlande, Zypern oder das UK verlegt, von wo sie die identischen, teils hoch angereicherten Produkte an Verbraucher/innen in andere EU-Staaten versenden.
Aus dem Anti-CBD-Staat Österreich wird eine Freihandelszone – allerdings nur für die dort ansässigen Anbieter
Auffällig ist, dass wie derzeit hier https://www.cbdnol.com/collections/cbd-oel von einem in Österreich – hier in Linz – ansässigen Unternehmen bis 24 % angereicherte CBD-Öle vertrieben werden. Gleichzeitig untersagte die zuständige Regionalregierung in Linz den Vertrieb von Cannabisölen aus Deutschland mit einem natürlichen, nicht angereicherten Gehalt an Cannabinoiden als angebliches Novel-Food.
Ganz offensichtlich wird hier ganz extrem mit zweierlei Maß gemessen.
Besonders delikat ist, dass es ja die österreichische Regierung war, auf deren Initiative auch hierzulande der Vertrieb der CBD-Öle in vielen Fällen behördlich ab 2019 untersagt wurde und auch vielfach ganze Lagerbestände beschlagnahmt wurden. Nicht einmal eindeutig traditionelle Produkte wie Hanftee waren vor den Aktionen sicher.
Damit ist den Regierungen in Wien immerhin ein ordentlicher Coup zur Förderung der eigenen Cannabisproduktion gelungen – unter Ausnutzung einer geisterfahrenden Bürokratie in Deutschland.
Damit hat Österreich unter Ausnutzung der Dummheit der Verwaltung hierzulande immerhin erreicht, dass die hier verbotenen Produkte jetzt in Österreich bei verschiedenen Anbietern bestellt werden können (so z.B. bekannt auch CBDvital, NaturalCBD Wien und andere, teils auch mit massiver illegaler Werbung für die Anwendung gegen Krankheiten wie starken Schmerzen und sogar Krebs. Letztgenannter Anbieter wirbt zudem mit einer Förderung durch die öffentliche „wirtschaftsagentur wien“.
Selbstverständlich verletzt das Vorgehen EU-Recht. Die deutsche Bundesregierung scheint sich für die Belange der mittelständischen Hanferzeuger nicht zu interessieren. Statt dessen werden Produkte aus Cannabis weiter pauschal und substanzlos kriminalisiert.
Aber auch hierzulande ist das Vorgehen der Verwaltungen alles andere als einheitlich. So waren CBD-Öle mit hoher Anreicherung auch in Apotheken verfügbar, an die sich Behörden offenbar nicht „herantrauten“. Nach wie vor vertreiben einzelne Onlineshops auch CBD-Öle bis zu 40% Anreicherung.
Das abgebildete Beispiel zeigt eine behördliche Maßnahme gegen den Anbieter eines Hanföls aus Deutschland mit natürlichem Cannabinoidgehalt (CBD ca. 2 %) in Oberösterreich. Das Strafgeld wurde verhängt, nachdem wir für den Hersteller die Ersteinschätzung des österr. Fachinstituts AGES im Auftrag der Behörde fachlich widerlegt hatten und das Ergebnis der Neubefassung ausblieb. Die Behörde in Linz hatten wir im Übrigen darauf hingewiesen, dass vor der Tür der Behörde in Linz mit Cannabinoiden hoch angereicherte CBD-Öle vertrieben werden. Dies blieb ohne jede Reaktion und folgenlos.
Ein unsererseits kontaktierter Fachanwalt für Lebensmittelrecht in Linz bezeichnete dieses Vorgehen, in dieser Weise „Fakten zu schaffen“ und den Anbieter einzuschüchtern, als „einzigartig“. Er habe trotz langer Erfahrung einen entsprechenden Verfahrensablauf noch nie mitbekommen.
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Was ist also zu empfehlen?
Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten mit Cannabis ist wegen der sachfremden Politisierung des Rohstoffs durch Regierungen und der ebenso sachfremden Vermischungen mit der Legalisierungsdebatte zu THC schwieriger als bei anderen innovativen Lebensmitteln.
Da die allermeisten Teile der Pflanze aber praktisch THC-frei sind braucht Cannabis nicht zur Verwendung für Lebensmittel und Kosmetika „legalisiert“ zu werden.
Mit einer rechtskonformen Auswahl der Rohstoffe und Verarbeitung, der richtigen Strategie zur Verteidigung gegen bürokratische Behinderungen und Verdrängungsversuche von Großunternehmen oder anderem Wettbewerbsunternehmen, ergeben sich für Unternehmen ausgezeichnete Chancen, ihren Anteil an einem aussichtsreichen Zukunftsmarkt zu sichern.
weitere Informationen finden Sie in den früheren Ratgeberartikeln:
One Comment on “Folge #1 Cannabis / Hanf – ein legaler Rohstoff mit Zukunft – Die Hanfpodcast-Serie – Der Überblick”
Na prima. Unsere Top-Bürokraten bremsen mit Idiotie das legale Hanfgeschäft aus und die Ösis sahnen ab. Verraten und verkauft von unserer eigenen Regierung.