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Aktuelle Informationen:

Landgericht München I:

Bayerische Versicherungskammer muss für Lockdown-Einnahmeausfälle aufkommen

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12 Zivilkammer sprach dem Inhaber des Augustiner-Kellers in München erwartungsgemäß eine Versicherungsleistung von 1,014 Mio. € zu.

Der Betriebsschließungsversicherung Die im Versicherungsvertrag enthaltene Klausel beinhalte keine wirksame Einschränkung bei den Fällen von behördlichen Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Rechtsgrundlage der Lockdown-Maßnahmen wegen Covid-19 war.

Das Gericht ließ auch keine Einwendungen gelten, dass Kurzarbeitergelt oder Corona-Liquiditätshilfen zugunsten der Versicherung angerechnet werden müssen. Denn dieses staatlichen Leistungen seinen keine der Versicherungsleistung entsprechenden Ersatzleistungen für entgangene Einnahmen .

Landgericht München I, Urteil v. 01.10.2020 – Az. 12 O 5895/20

ausführlicher Bericht


OLG Hamburg zu Kennzeichnungspflicht für Influencer

Das OLG Hamburg hat ähnlich wie schon das Influencerin mit Kamera am PoolOberlandesgericht München gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Influencing-Werbung entschieden. Wenn aus dem Zusammenhang deutlich erkennbar ist, dass der Influencer-Account Marketingzwecken diene, bedürfen ohne Gegenleistung des Herstellers veröffentlichte Produktempfehlungen keiner ausdrücklichen Bezeichnung als Werbung. Solche Empfehlungen gäbe es auch in Printmedien entsprechend, ohne dass man dort eine Kennzeichnung als Werbung verlange.  

OLG Hamburg Urteil vom 2. Juli 2020 – 15 U 142/19

 

Gesetzentwurf zu Influencing / Social Media Werbung

Der neu veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist gemäß der ausdrücklichen Begründung eine Reaktion zu der strengen Rechtsprechung der Gerichte, wohl insbesondere der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt, über die wir informiert haben (s. vorausgehende Meldungen unten). Dies habe lt. Justizministerium zu einer „Überkennzeichnung“ jeglicher Beiträge zu Produkten und Diensten geführt. Klassische Absatzwerbung sei damit nicht mehr zu erkennen. 

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Die Krise als realistische Chance für kleine Unternehmen

Es ist eine fast schon abgedroschene Beratungsfloskel, dass jede Krise auch Chancen birgt. Doch was ist realistisch auch für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Rücklagen möglich?

zum aktuellen Ratgeberartikel (anwalt.de)


BGH: Abmahnung unveranlasster Kundenbewertungen unbegründet

Der Bundegerichtshof hat in einem Verfahren gegen eine Anbieterin über die Handelsplattform amazon.com zu deren Gunsten entschieden, dass sie nicht für Inhalte von ihr nicht-veranlasster Kundenbewertungen wettbewerbsrechtlich haftbar gemacht werden kann, wenn diese als solche erkennbar und getrennt von der Produktbeschreibung dargestellt werden und sie sich die Inhalte nicht zu eigen macht (also z.B. nicht selbst auch an anderer Stelle verwendet).

ausführlicher Bericht


Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags bestätigt Rechtsauffassung zu Cannabisprodukten mit CBD-Anteil

Foto Cannabis Sativa

cannabis sativa

(Update) Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Gutachten für das Parlament erstellt, das die Bewertung der aktuellen Rechtslage durch Rechtsanwalt Stefan Musiol bestätigt. Damit kann keine Rede davon sein, dass alle Produkte, die Cannabinoide wie CBD (außer THC) enthalten, Novel-Food und ohne Einzelgenehmigung nicht verkehrsfähig wären. Diese Auffassung vertreten offenbar einige Behörden immer noch, darunter zuletzt das Landratsamt Karlsruhe.

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Influencing-Rechtsprechung erreicht Instagram:

Präsentiert ein/e Influencer/in Produkte und erhält dafür Gegenleistungen wie Reisen von zwei Herstellern, müssen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 24.10.2019 und folgte seiner in entsprechenden Fällen vertretenen klaren Haltung gegen Schleichwerbung. Die Darstellungen erweckten nach der Feststellung des Gerichts den (irreführenden) Eindruck von Bildberichten aus dem Privatleben. Irrelevant sei es, ob sie für jede Veröffentlichung eine Gegenleistung erhalte. Die gesamte Instagram-Präsentation sei als kommerziell einzustufen. Sie präsentiere dort unter anderem auch eigene Produkte. Quelle: Pressestelle des OLG, Beschluss vom 24.10.2019, Az. 6 W 68/19

Aus der Einstufung als kommerziell folgen vielfältige Verpflichtungen und Verbote, wie allgemeine Werbeverbote und für spezielle Produkte wie Lebensmittel oder Kosmetika
vollständige Information    

Ratgeberartikel bei anwalt.de


Influencer müssen geschäftliche Beziehung zu Produktanbietern offenlegen

Die Empfehlung von Produkten durch „Influencer“ in deren sozialem Medium, welches einen kommerziellen Zweck nicht erkennen lässt, hielt das Gericht auch in dem folgenden Fall eine nach § 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für eine verboten getarnte Werbung (Schleichwerbung): Ein „Influencer“ beschäftigte sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich, zu dem das empfohlene Produkt gehört, und unterhielt auch geschäftliche Beziehungen zu den Anbieterunternehmen (Hersteller, Händler).

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.6.2019 – 6 W 35/19


Über Gewinnspiel „gekaufte“ Bewertungen sind rechtswidrig

Dem OLG Frankfurt / Main lag ein Fall vor, bei dem ein Unternehmen die Veröffentlichung von „Bewertungen“ zur Voraussetzung einer Teilnahme an einem Gewinnspiel machte. Der Senat setzt den Fall insofern mit einem erst im Februar entsprechenden entschiedenen Verfahren mit Gratisprodukten gegen Empfehlung gleich (s.u.). Ein Kunde, der eine Empfehlung ausspricht, müsse in seinem Urteil frei und unabhängig sein. Ein zu Unrecht erzeugter Anschein der Objektivität sei irreführend.
Eine Ausnahme gelte nur für Empfehlungen Prominenter in der Werbung, da der Verkehr weiß, dass der bekannte Name nicht unentgeltlich verwendet werden darf.

OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 16.05.2019, Aktenzeichen: 6 U 14/19


 „Gekaufte Bewertungen“ sind ohne Kennzeichnung unlauter

und zwar unabhängig davon, ob mit einem finanziellen Vorteil auch das Ergebnis der Bewertung beeinflusst wurde. Es reicht aus, wenn – wie im entschiedenen Fall – Testkäufer das Produkt kostenfrei unter der Bedingung erhalten haben, es anschließend zu bewerten. Dies ist in der Bewertung kenntlich zu machen, ansonsten irreführend und unlauter,

OLG Frankfurt v. 22.02.2019 – 6 W 9/19


https://strategie-unternehmen.de/index.php/2019/01/02/trade-and-business-secrets-in-the-eu-and-how-to-avoid-disclosure-and-plagiarism/

https://strategie-unternehmen.de/index.php/2019/04/06/hanseatisches-olg-hamburg-bestaetigt-ebay-verbot-fuer-vertragshaendler/

https://strategie-unternehmen.de/index.php/2017/12/25/1308/

https://strategie-unternehmen.de/index.php/2018/08/20/kaum-bekannte-mittel-gegen-illegale-konkurrenz/

https://strategie-unternehmen.de/index.php/2018/10/01/sicherheit-bei-vertraegen/

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