Bitskin Insolvenzverfahren: Zahlungen an die GmbH seit 01.01.18 nicht mehr schuldbefreiend

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Die Gläubigerversammlung findet am 08.02.2018 statt und soll über den Verkauf des Geschäftsbetriebs der Bitskin GmbH entscheiden

Das Insolvenzgericht –  Amtsgericht Charlottenburg hatte dem Geschäftsführer Karsten Spieß schon am 20.10.2017 bereits Verfügungen über das Vermögen der GmbH ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verboten. Zudem wurde untersagt „über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zur verfügen“. Grund war nach der Bekanntmachung des Gerichts die „Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag“ (Insolvenzantrag).

Das Insolvenzverfahren wurde am 01.01.2018 gemäß offizieller Bekanntgabe des Gerichts eröffnet.

Der Insolvenzverwalter schlug gemäß weiterer Mitteilung des Insolvenzgerichts kurz darauf eine Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebs „aus freier Hand“ vor. Zur Abstimmung darüber hat der Insolvenzverwalter die Gläubiger zum Berichtstermin am 08.02.2018 eingeladen.Mann mit gekreuzten Fingern am Rücken.

Marke „Bitskin“ wird schon von neuer Gesellschaft genutzt – was sagen die Gläubiger dazu?

Im Impressum der seit 2016 kaum aktualisierten Webseite bitskin.de tritt bereits die „Deutsche Online Agentur GmbH“ als Betreiber – wieder unter dem GF der Bitskin Karsten Spieß auf.  Sie reklamiert auch gleich die Rechte an der Marke „Bitskin“.
Dagegen ist im Markenregister die insolvente Bitskin GmbH als berechtigte Markeninhaberin eingetragen. Das gilt auch für die im Impressum unter bitskin.de angegebene ältere Marke 30 2009 014 864, die schon 2009 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wurde. Sie sieht ganz anders aus, als das aktuelle Symbol und wird auf der Webseite unter bitskin.de gar nicht genutzt.

Was richtig ist und was abläuft müsste wohl letztendlich die Versammlung am 08.02. klären, damit den Gläubigern „nichts durch die Lappen geht“.

Wie kann die Marke schon übertragen sein, wenn die Gläubiger noch nicht entschieden haben?

Bitskin wurde besonder bekannt wegen der Anwendung der „Referenzkundenmasche“ zur Anwerbung von Kleingewerbetreibenden. Niederlassungen bestanden in Hamburg und Dresden.


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Wie sind die Rechte betroffener Kunden aus dem Bitskin Insolvenzverfahren? Sonderkündigungsrecht?

Mit Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde die Gesellschaft gelöscht. Von ihr können Kunden damit keine Leistungen mehr erwarten und auch keine Forderungen mehr gerichtlich einklagen.

Es ist nur noch möglich, Forderungen gegen die Insolvenzmasse beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch ein Grund, bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen und sich so auch aus unfairen (zu teuren) Knebelverträgen zu verabschieden, sofern sie nicht durch den Insolvenzverwalter gekündigt wurden. 

Bezahlen muss man / kann man an eine gelöschte Gesellschaft ohnehin nicht mehr. Dies hat das Insolvenzgericht auch sofort klargestellt.

Irreführende Werbung

Alle Inhalte der Präsentation „bitskin.de“, die sich auf die insolvente Gesellschaft beziehen, müssten schon gelöscht werden. Das gilt insbesondere für die abgebildeten Referenz-Präsentationen der insolventen Gesellschaft.

Denn Anbieter, die „Deutsche Online Agentur GmbH“ ist eine Gesellschaft, die mit früheren Geschäftsbetrieb der insolventen Gesellschaft nichts zu tun hat.

näheres zur „Referenzkundenmasche“ und zum „Internet System Vertrag“.

Pfändung Bitskin wegen Steuerschulden (2016)

Beitragsbild: Shutterstock.com – Kenneth Man

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    4 Comments on “Bitskin Insolvenzverfahren: Zahlungen an die GmbH seit 01.01.18 nicht mehr schuldbefreiend”

    1. Pingback: Pfändung Bitskin wegen Steuerschulden -

    2. Sehr geehrter Herr Musiol,

      im Markenregister ist die Umschreibung auf die „Deutsche Online Agentur GmbH“ bereits abgeschlossen.

      Was bedeutet das für Bitskin Kunden, die das Gefühl haben, einen viel zu teueren und langen Vertrag abgeschlossen zu haben?

      Anja

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